Forderung nach Strafverschärfung
Innenminister Peter Beuth: "Es gibt keine ‚kalte‘ Pyrotechnik"
Foto: Christian P. Stadtfeld
29.11.2018 / REGION -
Anlässlich der 209. Innenministerkonferenz (IMK) in Magdeburg hat der Hessische Innenminister Peter Beuth seine Forderung nach einer Mindeststrafe von einem Jahr für das Abbrennen von sogenannten „Bengalos“ in Menschenmengen bekräftigt. Außerdem unterstrich Peter Beuth, dass das Abbrennen von sogenannter „kalter“ Pyrotechnik in Fußballstadien keineswegs eine Alternative zu den mehr als 1.000 Grad heiß abbrennenden „Bengalos“ sei.
„Es ist zu begrüßen, dass meine Initiative für eine Strafverschärfung für den bereits verbotenen Bengalo-Einsatz in deutschen Stadien zu einer breiten Diskussion geführt hat. Ich warne aber ausdrücklich davor, jetzt eine Debatte über gute und schlechte Pyrotechnik zu führen. Es gibt keine ‚kalte‘ Pyrotechnik. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden sind auch 200 oder 300 Grad heiße Fackeln brandgefährlich für jeden Stadionbesucher, denn sie können ebenso zu schweren Verletzungen führen. Deshalb sind sie auch zurecht verboten“, erklärte Peter Beuth. Auch die sogenannte „kalte“ Pyrotechnik“ ist mit erheblichen Unfallrisiken bei großen Menschenansammlungen wie beispielsweise Brand- und Rauchgasverletzungen oder Knalltrauma verbunden, weswegen sie nach polizeilicher Bewertung in Stadien nicht zum Einsatz kommen darf.
Die Betrachtung dieser und vergangener Spielzeiten habe gezeigt, dass sich trotz Strafen seitens der Vereine wie Stadionverbote oder Bußgelder der Behörden bei einem geringen Anteil von gewaltbereiten oder gewaltsuchenden Personen keine Verhaltensänderung eingestellt habe. „Nur, weil rücksichtslose Chaoten das Abfackeln von Pyros zu einem Kulturgut erklären, darf doch der Staat nicht ein Auge zudrücken und sie gewähren lassen. Wir ziehen uns auch nicht aus kriminellen Brennpunktgegenden zurück, weil es bei einzelnen Verbrechern dort zum Alltag gehört, Straftaten zu begehen.
Nach wie vor gefährden diese Chaoten durch das Abbrennen von Pyrotechnik ihre Mitmenschen. Dieses Verhalten ist nicht tolerierbar. Eine klare und unmissverständliche Sanktionierung in Form einer Gefängnisstrafe spricht eine eindeutige Sprache und soll ein weiteres Instrument sein, um für Sicherheit und Ordnung im Stadion zu sorgen“, betonte Peter Beuth. Die drohende Haft entfalte aus kriminologischer Sicht sowohl eine general- wie auch spezialpräventive Wirkung. Da Straftaten ausnahmslos durch die Polizei erfasst und ermittelt werden, würde sich ein weiterer Effekt der Strafverschärfung auch in einer strikteren Erfassung und Verfolgung von Verstößen gegen das Abbrennen von Pyrotechnik zeigen.
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