Stadt prüft weitere Teile
Bewohnerparken am Kurpark beginnt ab sofort
Fotos: privat
28.11.2018 / BAD HERSFELD -
Die Stadtverordnetenversammlung hatte in diesem Jahr die Parkgebühren für die Kreisstadt neu geordnet. Dabei hatte sie unter anderem auch entschieden, das Parken am Kurpark kostenpflichtig zu machen. Die dafür notwendigen technischen Einrichtungen sind dort schon seit einiger Zeit in der Nähe der Stadthalle installiert. Zugleich sollte für die dort wohnhaften Bürgerinnen und Bürger eine Ausnahmeregelung zum Bewohnerparken gefunden werden. Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft.
Dafür wurde an acht Standorten eine Parkraumbewirtschaftungszone ausgeschildert. Die Zone umfasst das Viertel zwischen dem Stadtring/Am Kurpark im Norden und der Lutherstraße im Süden mit der Wittastraße, der Wigbertstraße, der Lullus- sowie der Fuldastraße. Die Beschilderung einer Parkzone ist in der Umsetzung deutlich kostengünstiger und schneller als die separate Ausweisung jeder einzelnen Parkfläche. Diesen „Schilderwald“ wollten weder die Verwaltung noch die Bewohner, wie eine Informationsveranstaltung im August zu Tage förderte.
Im Bereich der neuen Parkzone kann ab sofort jeder Verkehrsteilnehmer mit Parkscheibe maximal zwei Stunden parken. Bewohner des Quartiers können einen besonderen Ausweis beantragen und sind dann von dieser Regelung befreit. Viele haben das schon getan, deren Parkausweise wurden bereits zugestellt und können jetzt vor Ort eingesetzt werden.