Abschlussplädoyers verlesen

Mordfall Bohnacker: Verteidiger plädiert auf Totschlag, Ankläger auf Mord


Archivbild: Luisa Diegel

10.11.2018 / BOBENHAUSEN / GIESSEN - 19 Jahre nach dem Mord an Johanna Bohnacker aus Ranstadt neigt sich der Prozess dem Ende zu. Am Freitag wurden die Abschlussplädoyers verlesen. Die Anklage lautet auf Mord, die Verteidigung plädiert auf Totschlag.



Im Sitzungssaal 207 des Gießener Landgerichts sprechen sich Staatsanwaltschaft und Nebenkläger für eine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Der 42-jährige Angeklagte Rick J., hatte die damals achtjährige Johanna aus Ranstadt 1999 entführt und sexuell missbraucht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Mädchen erstickte, als Rick J. ihr mit Klebeband das Gesicht umwickelte.

“Es ist Mord, kein Unfall”, stellt Staatsanwalt Thomas Hauburger fest. Gleich zu Beginn seines Plädoyers fordert der Staatsanwalt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Auch Johannas Mutter, Gabriele Bohnacker, die als Nebenklägerin auftritt, verlangt eine lebenslange Haftstrafe. In ihrer Abschlussrede sagte die Mutter der Getöteten, sie sehe den Angeklagten als “gescheiterte Existenz”, der sich an ihrer Tochter vergriffen habe, die “zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sei”. Rick J. hatte im Prozess ausgesagt, er habe das Mädchen nicht vergewaltigt und ihren Tod nicht bewusst herbeigeführt.

Verteidiger Uwe Krechel plädierte deshalb auf Totschlag. Sein Mandant sei durch dessen exzessiven Drogenkonsum benebelt gewesen und habe verwirrt gehandelt. Krechel sieht in seinem Mandanten einen Menschen “der sein Leben nicht im Griffe habe”. Der Drogenkonsum habe Irren und Wirren hervorgerufen und die Entführung des Mädchens sei nur eine Folge der Betäubungsmittel, argumentierte Verteidiger Uwe Krechel. Es gebe keine klaren Indizien für eine Tötungsabsicht. Das Urteil im Fall Johanna wird am 19. November verkündet. (Kim Hornickel) +++

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