Von „Istanbul-Konvention“ bis „Zoff dah
Runder Tisch Gewaltschutz arbeitet interdisziplinär für Opfer von Gewalt
Foto: Gaby Richter
07.11.2018 / LAUTERBACH -
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats, zu dem auch die Türkei gehört. Das in Istanbul erarbeitete Regelwerk ist von 46 Staaten unterzeichnet worden und im Februar dieses Jahres auch in Deutschland in Kraft getreten. Der Runde Tisch Gewaltschutz beschäftigte sich jetzt mit der Zielsetzung der Konvention und ihren Auswirkungen. Das Treffen findet einmal jährlich zwischen Fachleuten aus Polizei, Staatsanwaltschaft, diverser Opfer- und Täterberatungsstellen sowie der Kreisverwaltung statt. Dieser institutionenübergreifende Ansatz bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist im Übrigen ein Punkt der Konvention, der im Vogelsbergkreis schon umgesetzt wird. Darauf wies Heike Knauber von der „Fachstelle Frauen in Not“ hin. Sie gab einen Überblick zur Istanbul-Konvention.
Gesetzgeber, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Verwaltungen müssen jetzt die Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen. Zunächst geht es darum, in allen gesellschaftlichen Bereichen das Bewusstsein für die Gleichstellung von Mann und Frau und ein respektvolles und gewaltfreies Miteinander zu schärfen. Angebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sollen „in angemessener geografischer Verteilung, in ausreichender Zahl und leicht zugänglich vorgehalten werden“. Und genau da liegt das Problem: „Es gibt deutliche Lücken, wenn Frauen zum Beispiel vorübergehend außerhalb ihres Wohnumfeldes Schutz brauchen“. Es fehlen aber auch spezielle Hilfen für psychisch erkrankte, suchtmittelabhängige Frauen oder Migrantinnen sowie Therapieplätze für die oftmals traumatisierten Frauen. Besonders schwierig wird es, wenn auch Kinder betroffen sind. „Generell hat das Hilfesystem schon viel zu bieten, es ist aber insgesamt noch nicht bedarfsdeckend und auch in finanzieller Hinsicht noch nicht ausreichend ausgestattet“, lautet das Fazit.
Neu in der interdisziplinären Runde war die Opfer- und Zeugenberatung „Fuldaer Hilfe“, die ihr Angebot vorstellte. Finanziert vom Justizministerium und aus Bußgeldern nehmen sich die Mitarbeiter/innen kostenfrei der Opfern und Zeugen von Straftaten an – unabhängig davon, ob Strafanzeige erstattet wurde. Ihre Arbeit umfasst Information, Beratung und Begleitung zu Gerichtsverhandlungen, bei denen die Betroffenen als Zeugen geladen sind.