Politisches Interesse wecken
Juniorwahlen an der Alexander-von-Humboldt-Schule erreichen 550 Schüler
Fotos: Traudi Schlitt
22.10.2018 / LAUTERBACH -
Zum Wahllokal wurde in der vergangenen Woche ein Teil der Pausenhalle der Alexander-von-Humboldt-Schule. Denn hier wurde gewählt und abgestimmt. Gemeinsam mit 64.000 Jungwählern an 260 hessischen Schulen nahmen auch die Schülerinnen und Schüler der Alexander von Humboldt-Schule an den Juniorwahlen zur Hessenwahl teil. Bereits im Jahr zuvor hatten sie per Juniorwahl ihr Votum zur Bundestagswahl abgegeben.
Aufgerufen, ihren Kandidatinnen und Kandidaten sowie einer Partei ihre Erst- und Zweigstimme zu geben, waren alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe neun bis in die Q-Phase - mit Ausnahme derjenigen, die bereits 18 Jahre alt sind und an der Landtagswahl teilnehmen dürfen. Wie das geht, warum das so ist und was es mit den Wahlen insgesamt auf sich hat, darüber hatten die Lehrerinnen und Lehrer die jungen Wähler in den Wochen zuvor im PoWi-Unterricht informiert. Viele der Schülerinnen und Schüler hatten auch den Wahl-O-Mat im Internet zu Rate gezogen, um sich explizit mit relevanten Fragestellungen auseinanderzusetzen.
„Die Teilnahme an den Juniorwahlen soll das politische Bewusstsein der jungen Menschen wecken“, skizziert Nicolas Hahn, Fachlehrer für Politik und Wirtschaft, ein Ziel dieser Veranstaltung, die ein Projekt des Landtages gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung und dem Verein Kumulus ist. Ins Leben gerufen wurden die Juniorwahlen im Jahr 1999 von dem Politikprofessor Jürgen Falter. Seitdem hat sie mehr als 2,8 Millionen Schülerinnen und Schüler erreicht. Vor dem politischen Bewusstsein steht das Interesse der Jugendlichen an Politik, das diese Aktion fördern soll. Sie will Begeisterung für politische Teilhabe und gesellschaftliches Engagement wecken, Meinungsbildungsprozesse fördern sowie Urteilsvermögen stärken und damit auch eine Wertschätzung des demokratischen Systems vermitteln.
In diesem Jahr sind Juniorwähler – genau wir ihre wahlberechtigten Mitbürger – besonders gefordert, ihren Wählerpflichten nachzukommen: Neben der reinen Landtagswahl wird am 28. Oktober an den Wahlurnen auch über 15 Änderungen an der Hessischen Verfassung abgestimmt, eine Wahl, die weiteren Informationszuwachs und den Willen zur Entscheidung fordert. Auf originalgetreuen Nachbildungen der Stimmzettel konnten die Lauterbach Jungwähler ihre Voten abgeben. Diese werden intern ausgewertet und an die Organisatoren weitergeleitet. (pm) +++