Entscheidung vom Verwaltungsgericht Wiesbaden

Diesel-Fahrverbote in Frankfurt: Fristen für Luftreinhalteplan


Symbolbild: Pixabay

06.09.2018 / REGION - Um die Luftverschmutzung zu verringern, soll in Frankfurt bis Februar 2019 ein Luftreinhalteplan in Kraft treten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch entschieden. In der Mainmetropole werden die Stickoxid-Grenzwerte häufig überschritten.


Ab Februar 2019 müssen Fahrverbote für Diesel der Normen Euro 4 und älter eingeführt werden, ab September 2019 gar für Diesel der Norm Euro 5. Neben dem Verbot wurden Maßnahmen wie mehr Elektrofahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr und eine intelligentere Lenkung des Verkehrsflusses angeregt. Ins gleiche Horn stößt auch die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Hessen: "Die aus dem Dieselgipfel auf Bundesebene erwachsenen Maßnahmenvorschläge sind ein erster wichtiger Schritt, um beispielsweise intelligente Verkehrslenkung, Verkehrsplanung, Parkraumbewirtschaftung und die Umstellung auf emissionsarme oder emissionsfreie Verkehrsformen voranzubringen. Gleichzeitig ist die Nachrüstung der vom Vorwurf des Betrugs betroffenen Pkw unerlässlich", erklärt Jürgen Diener, MIT-Kreisvorsitzender.

Dabei seien die Hersteller in der Verantwortung, Lösungen anzubieten, um die mit dem Fahrzeugverkehr verbundenen Belastungen der Luft mit Stickoxiden und Feinstaub weiter zu reduzieren. "Die CDU Hessen lehnt generelle Dieselfahrverbote ab. Wir müssen stattdessen alle möglichen Mittel ergreifen, um den Schadstoffausstoß insgesamt zu reduzieren. Dazu sind die technischen Möglichkeiten gegeben: Diesel-Motoren der Euro5-Norm können nachgerüstet werden. Die Hersteller haben die Verbraucher alleingelassen und sind nun in der Verpflichtung. Kraftfahrer mit Motoren der Generationen Euro 4 oder älter werden aber früher oder später nicht um die Anschaffung eines neuen Pkw herumkommen", so Diener.

Die Grünen im Landtag sehen sich nach dem Urteil, das Diesel-Fahrverbote in Frankfurt anordnet, in ihrer langjährigen Forderung nach Unterstützung der Bundesregierung für wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung bestätigt. „Wir brauchen endlich eine Verpflichtung der Automobilindustrie zur Nachrüstung von Dieseln auf Kosten der Hersteller“, erklärt Angela Dorn, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Unser Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen zu schützen und gleichzeitig generelle Fahrverbote zu vermeiden. Die Landesregierung hat mit Umweltministerin Hinz und Verkehrsminister Al-Wazir ihre Spielräume genutzt. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Bundesregierung zuschaut, wie ein Bundesland nach dem anderen von Gerichten zu Fahrverboten verpflichtet wird, aber nicht handelt. Sie muss endlich die Gesundheit der Menschen vor die kurzfristigen Profitinteressen der Automobilindustrie stellen.“

Anlässlich des heutigen Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zum Diesel-Fahrverbot in Frankfurt erklärte Jürgen Lenders, stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Hessen und verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Das Dieselfahrverbot darf nicht zu Lasten der Autofahrer gehen. Auf keinen Fall dürfen sie auf den Kosten, die ihnen durch Wertverlust oder Nachrüstung drohen, sitzen blieben, denn das käme einer Enteignung gleich. Die vom Fahrverbot betroffenen Autofahrer haben im guten Glauben einen Diesel gekauft, weil sie spritsparend und CO2 freundlich unterwegs sein wollten. Das Fahrverbot ist ein Angriff auf die hart arbeitende Mittelschicht, die mit ihren Steuern den Staat und den Wohlstand in Hessen finanziert."

„Was soll nach dieser Gerichtsentscheidung aus den Menschen in Flieden, Neuhof, Kalbach und anderen Gemeinden werden, die täglich zur Arbeit nach Frankfurt müssen und sich einen Diesel als preiswertes und robustes Fahrzeug zulegt haben? Sollen diese Leute mit Wertverlust Ihren Diesel verkaufen und auf überteuerte Elektrofahrzeuge mit lückenhafter Ladeinfrastruktur wechseln?“, fragt sich AfD-Direktkandidat (Wahlkreis 15/Fulda 2) Pierre Lamely. „Die Bahn ist auch keine sehr verlockende Alternative, da die Züge schon jetzt sehr oft überfüllt und nicht selten verspätet sind.“ Mittelständische Unternehmen, wie z.B. Heizungsfirmen, die in Frankfurt Aufträge ausführen, haben zu Ihren Dieselfahrzeugen auch überhaupt gar keine Elektro-Alternative. „Wenn die Entscheidung wirklich rechtskräftig bleibt, muss sich die Landesregierung für eine Entschädigung der Dieselbesitzer einsetzen.“, so Lamely weiter.

Ob in osthessischen Städten ein Diesel-Fahrverbot nötig ist, wird sich zeigen: In Fulda etwa wurden die Grenzwerte seit 2016 nicht mehr überschritten. (red) +++

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