Natur und Landwirte leiden unter Dürre

Aktuelle Hitze: Pegelstände sind gesunken - Wasserentnahmen verboten

Die Fulda zwischen Ludwigsau-Friedlos und Bad Hersfeld, die Kiesbank ragte schon fast bis zur Flußmitte
Fotos: Gerhard Manns

31.07.2018 / REGION - Das hochsommerliche Wetter macht nicht nur uns Menschen zuweilen zu schaffen. Auch die Natur leidet unter der anhaltenden Dürre. Besonders betroffen sind davon unsere Landwirte, die sich um ihre Ernten sorgen. Doch auch die Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern in den Niedrigwasserbereich gesunken. Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen sind daher z.T. nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich und bedürfen besonderer Sensibilität. 



Die erlaubnisfreien Wasserentnahmen im Rahmen des Anliegergebrauchs oder das Schöpfen von Hand müssen an kleinen Gewässern ganz unterbleiben. Aber auch an großen Gewässern darf durch die Wasserentnahmen der Abfluss nicht wesentlich vermindert werden. Diese Gefahr besteht insbesondere dann, wenn viele Personen gleichzeitig Wasser entnehmen. Die Wasserbehörden werden die Pegelstände weiter beobachten und gegebenenfalls für einzelne Gewässer auch konkrete Verbote aussprechen müssen. Durch geringe Abflüsse und die starke Erwärmung des Wassers verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Gewässerorganismen zusehends. Insbesondere an kleinen Gewässern besteht die Gefahr, dass zusätzliche Wasserentnahmen den Fischen und anderen Gewässerorganismen jegliche Überlebensmöglichkeiten entziehen und diese dann absterben.



Rechtliche Regelung von Wasserentnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz

Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen bedarf einer Erlaubnis durch die Wasserbehörde. Das Schöpfen von Hand und das Tränken von Tieren sind im Rahmen des Gemeingebrauchs erlaubnisfrei. Rechtmäßige Nutzerinnen und Nutzer eines Grundstücks, das unmittelbar an das Gewässer grenzt, dürfen für den Eigengebrauch auf diesem Grundstück auch mit einer Pumpe Wasser erlaubnisfrei entnehmen, wenn der Abfluss im Gewässer dadurch nicht wesentlich vermindert wird. An Gewässern erster Ordnung (Fulda, Weser, Werra), die ja auch der Schifffahrt dienen, ist die erlaubnisfreie Entnahme auf max. 10 Liter pro Sekunde und 1.000 Kubikmeter pro Jahr begrenzt. Dabei hat jeder im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflichten insbesondere eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden und eine sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen.



Finanzminister Schäfer zu steuerlichen Maßnahmen 

„So schön das Sommerwetter in den Sommerferien ist: Für unsere Landwirte bedeutet die Dürre ernsthafte Sorgen, schlechtere Ernten und damit auch finanzielle Belastungen. Wo das zu Problemen führt, helfen die hessischen Finanzämter gerne. Bäuerinnen und Bauern können Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen oder Anpassung der Vorauszahlungen mit Verweis auf die aktuelle Lage stellen. Die Finanzämter werden schnell entscheiden und dabei im Rahmen der gegebenen Ermessensspielräume die besondere Situation der Landwirtschaft angemessen berücksichtigen. Die Betroffenen sollten frühzeitig den Kontakt mit dem jeweils zuständigen Finanzamt suchen.“

Hanauer Friedhofsverwaltung bittet, auf Anzünden von Kerzen zu verzichten

Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der damit einhergehenden Brandgefahr bittet die Hanauer Friedhofsverwaltung darum, vorläufig auf das Aufstellen und Anzünden von Kerzen auf den Grabstätten zu verzichten. Markus Henrich, als Leiter des Eigenbetriebs Hanau Infrastruktur Service auch zuständig für die Friedhofe in der Brüder-Grimm-Stadt, bittet die Friedhofsbesucher und Trauernden um Verständnis für den geforderten Verzicht. "Im Interesse der Gefahrenabwehr müssen wir jedes Risiko ausschließen. Schließlich kann zur Zeit der kleinste Funke ausreichen, um einen Brand auszulösen." (pm) +++

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