Messerattacke in Flüchtlingsheim

Haftstrafe gegen 19-jährigen Afghanen rechtskräftig

Beim Prozess am 28. Dezember 2017
Fotos: Marius Auth

14.07.2018 / HÜNFELD - Die Haftstrafe gegen einen 19-jährigen aus Afghanistan, der am 4. Juli 2017 einen Mitbewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Hünfeld erstochen hat, ist rechtskräftig. Bereits am 28. Dezember 2017 wurde er zu 4 Jahren und 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Verteidigung hatte ausgehend von Schuldunfähigkeit wegen Affekts und Notwehr Freispruch beantragt.



Der Afghane hatte am 5. Juli 2017 einen gleichaltrigen Landsmann in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach einem Streit erstochen. Der mutmaßliche Tatverdächtige stellte sich der Polizei wenig später in der Nähe des Tatorts und ließ sich widerstandslos festnehmen. (Moritz Pappert)+++

Das Landgericht Fulda

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