Umzug in den Weihnachtsferien
Bauarbeiten der Grundschule verzögern sich bis Jahresende
Fotos: Eva Wiedenröder
14.06.2018 / OSTHEIM -
Die Bauarbeiten an der Ostheimer Grundschule verzögern sich, deshalb wird der Schulbetrieb noch bis zum Jahreswechsel in den Behelfsbauten in Willmars stattfinden. Ein Umzug in das generalsanierte Gebäude soll dann zum Jahreswechsel erfolgen, wie in der Schulverbandsversammlung am Mittwochnachmittag informiert wurde.
Die Stadt Ostheim und die Gemeinde Willmars als Schulaufwandsträger und die Schulleitung haben gemeinschftlich beschlossen, dass der Umzug in den Weihnachtsferien über die Bühne gehen soll. Dann sei man auf der sicheren Seite, dass auch wirklich alles fertiggestellt ist, wie der Schulverbandsvorsitzende, Ostheims Bürgermeister Ulrich Waldsachs erklärte. Schließlich möchte man einen möglichst nahtlosen und stressfreien Übergang gewähren, sind sich das Schulverbandsgremium und die Schulleitung mit den Elternvertretern einig.
Der ursprüngliche Einzugstermin zum neuen Schuljahr 2018/19 sei ohnehin schon sehr ambitioniert gewesen, aber nun schlichtweg nicht zu einzuhalten, so Architekt Johannes Messerschmitt vom gleichnmigen Planungsbüro. Die bauliche Fertigstellung des Schulhauses sei erst zum 1. November 2018 möglich. Messerschmitt begründete die Verzögerung damit, dass mehr Arbeiten an dem Gebäude notwendig wurden, als vorher geplant, und die Handwerksbetriebe aufgrund der guten Konjunktur extrem ausgelastet und nur schwer beizubekommen sind.
In der Sitzung ferner ein Thema war die Jahresrechnung 2017. Marc Huter, der Kämmerer und Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Ostheim, gab dazu zunächst den Rechenschaftsbericht. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte laut den Ausführungen des Prüfungsvorsitzenden, dem Willmarser Bürgermeister Reimund Voß, keine Beanstandungen, so konnte die Feststellung der Jahresrechnung sowie die haushaltsrechtliche und haushaltswirtschaftliche Entlastung des ersten Vorsitzenden ohne Einwände erfolgen. Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von je 384.245 Euro sowie im Vermögenshaushalt mit je 40.189 Euro ab. Der durch Minderausgaben bezifferte Überschuss des Verwaltungshaushaltes in Höhe von rund 40.000 Euro wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. (Eva Wienröder) +++