Unfassbar
Vollrausch auf der A 7: Lkw-Fahrer mit über vier Promille unterwegs
Archivfoto: O|N
14.06.2018 / KIRCHHEIM -
Mit über vier Promille Alkohol im Blut war ein Lkw-Fahrer auf der A 7 unterwegs. Bei Kirchheim fasste die Autobahnpolizei den Vollrausch-Piloten - zum Glück meldeten aufmerksame Zeugen einen Unfall des LKWs auf der A 7 zwischen der Raststätte Großenmoor und dem Hattenbacher Dreieck. Erinnerungen werden wach: Vor ziemlich genau zehn Jahren verunglückte ein Gefahrgutlaster am Klebaer Berg kurz vor Kirchheim. Der Fahrer hatte laut Polizeimeldung damals über zwei Promille Alkohol im Blut.
Beim Fall vor wenigen Tagen kam zum Glück kein anderer Verkehrsteilnehmer zu Schaden: Einem aufmerksamen Zeugen und der schnellen Fahndungsaufnahme durch die Autobahnpolizei ist es zu verdanken, dass der unfallflüchtige Fahrer eines weißrussischen Sattelzuges in Kirchheim gestellt werden konnte. Am Freitag meldete ein auf der Autobahn A 7 in Richtung Kassel fahrender Verkehrsteilnehmer, dass ein Sattelzug etwa acht Kilometer vor dem Hattenbacher Dreieck nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und gegen die Leitplanke gestoßen sei. Der Fahrer sei dann einfach bis zum nächsten Parkplatz weitergefahren. Dort habe der Flüchtige kurz angehalten, bevor er seine Fahrt wieder in Richtung Kirchheimer Dreieck fortgesetzt habe. Das Kennzeichen des Sattelaufliegers hatte sich der Zeuge notiert und der Polizeiautobahnstation Petersberg mitgeteilt.
Die Polizei nahm umgehend die Fahndung auf und konnte den unfallflüchtigen Fahrer noch auf der Tank- und Rastanlage in Kirchheim stellen. Sofort fiel den Beamten auf, dass der 34 Jahre alte weißrussische Fahrer und Staatsbürger erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein vor Ort durchgeführter Test erbrachte den unglaublichen Wert von 4,04 Promille.
Der Fahrer wurde zur Durchführung einer Blutprobe vorläufig festgenommen. Sein ausländischer Führerschein wurde sichergestellt. Die Nacht verbrachte der stark alkoholisierte Mann im Polizeigewahrsam der Autobahnpolizei. Erst nach Zahlung einer von der Staatsanwaltschaft angeordneten Sicherheitsleistung durfte er - natürlich ohne Sattelzug - von Dannen ziehen.