Vorfall endete glimpflich

Bei geschlossener Halbschranke durchgefahren - Schnellbremsung Rhönbahn

Hier ist alles Korrekt - doch am Wochenende fuhr eine Hünfelderin vor dem Zug an der geschlossenen Habschranke vorbei
Fotos (2): Martin Angelstein

12.06.2018 / EICHENZELL - Glimpflich endete am Wochenende ein Vorfall am Bahnübergang in Eichenzell (Bürgermeister-Schlag-Straße). Eine Regionalbahn aus Richtung Fulda konnte durch eine Schnellbremsung den Zusammenprall mit einem PKW gerade noch verhindern. Personen wurden zum Glück nicht verletzt.



Offensichtlich fuhr der PKW-Fahrer an der geschlossenen Halbschranke vorbei und stand mitten auf dem Übergang, als die Bahn herannahte. Der Lokführer gab sofort einen Achtungspfiff ab und leitete eine Schnellbremsung ein. Der PKW konnte den Bahnübergang noch rechtzeitig verlassen und fuhr anschließend davon.

Der Halterin des Fahrzeuges, eine 69-Jährige aus Hünfeld, konnte bereits ermittelt werden. Die Bundespolizeiinspektion hat die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr" eingeleitet.


HINWEIS DER BUNDESPOLIZEI:  Der Bremsweg eines Zuges ist wesentlich länger als der eines Autos. Ob Blinklicht oder Dauerlicht am Bahnübergang: Rot bedeutet immer Stopp, auch wenn die Schranke geöffnet ist. Geschlossene Schranken/Halbschranken signalisieren eindeutig Stopp. Das Umfahren ist verboten. Jeder Bahnübergang wird durch ein so genanntes "Andreaskreuz" gekennzeichnet. Das Andreaskreuz zeigt an, dass dem Schienenverkehr Vorrang gewährt werden muss.

Was bedeutet das? Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, die Schranken sich senken oder geschlossen sind, ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt oder der Übergang wegen einer Stockung nicht zügig überquert werden kann, muss vor dem Zeichen gewartet werden. Wer diese Gefahrenzeichen missachtet, riskiert sein eigenes Leben und gefährdet andere (pm) +++

Wenn die Halbschranken runter gehen, muss davor gewartet werden...


Foto: Bundespolizei

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