Nicht alle Aufnahmen gestattet

BGH erlaubt Dashcam-Video als Beweismittel nach Unfällen vor Gericht


Foto: picture alliance / Marius Becker/dpa

16.05.2018 / REGION - Leicht unscharfe Dashcam-Aufzeichnungen, beispielsweise von spektakulären Unfällen in Russland oder Amerika, haben auch hierzulande bereits viele gesehen. In einigen Ländern ist das Anbringen der kleinen Pkw-Überwachungskameras seit Jahren weit verbreitet, wer hingegen in Deutschland auf eine Dashcam setzte, bewegte sich lange Jahre in einer rechtlichen Grauzone.



Seit dem heutigen Dienstag ist das anders: Videoaufnahmen, die mit einer Dashcam gemacht wurden, dürfen ab sofort bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Das verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstagmorgen. Eine wichtige Einschränkung bleibt jedoch bestehen, denn wer permanent filmt, verstößt gegen das Datenschutzgesetz.

Ein Autofahrer aus Sachsen-Anhalt wollte mit den Unfall-Aufzeichnungen einer Dashcam in einem Gerichtsverfahren seine Unschuld beweisen. Weder das Amts- noch das Landgericht in Magdeburg wollten die Aufnahmen als Beweismittel zulassen. Das Argument: „Aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen können Dashcamaufnahmen nicht als Beweis herangezogen werden.“ Der Bundesgerichtshof revidierte nun diese Entscheidung. Zwar wäre das Filmen mit der Kamera eine Unzulässigkeit, da sich das Geschehen aber im öffentlichen Straßenraum ereignete, in den sich der Beklagte freiwillig begeben hätte, könnten die Videoaufnahmen doch als Beweis dienen. Durch eine Teilnahme am Straßenverkehr setze sich jeder der Wahrnehmung und der Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aus. Mit einer Dashcam würden also nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar wären.

Außerdem, so entschied das Gericht, müsse man nach einem Unfall sowieso seine Daten aufnehmen lassen, daher sei der Datenschutz in diesem Fall nachrangig.

Wer allerdings Dritte einfach so filmt und das womöglich auch noch ins Internet stellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Selbst, wenn das Video hilft, einen Verkehrsverstoß, etwa das Fahren über eine rote Ampel, aufzuklären. Außerdem könnten Schadensersatz, Anwalts- und womöglich Gerichtskosten anfallen, sollte der Gefilmte Anzeige erstatten. (mr) +++

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