Kommentar von Christian P. Stadtfeld

Nach Todesschüssen durch Polizei: Kein Grund für Angriffe gegen Staatsgewalt

Angriff auf die Staatsgewalt - dieser Streifenwagen ist ein Beispiel. Die Aufnahme stammt vom Freitagmorgen und ist im Fuldaer Münsterfeld entstanden. Dort hatte ein Polizist einen Flüchtling erschossen, nachdem er Bäckerei-Mitarbeiter und Polizisten mit einem Schlagstock angegriffen hat.
Foto: Christian P. Stadtfeld

17.04.2018 / FULDA - Unsere Polizei verdient Rückendeckung. Jetzt noch mehr, als sonst. Nach den tödlichen Schüssen aus einer Dienstwaffe eines Polizisten im Fuldaer Münsterfeld wird öffentlich heftig diskutiert. Vieles ist aber noch immer Spekulation. Die Ermittlungen sind noch voll im Gange. Kein Grund also für Angriffe gegen die Staatsgewalt.



Wir leben in einem Rechtsstaat. Das heißt: Die Behörden klären den Fall von A bis Z auf, lückenlos und hoffentlich mit neutraler Brille. Darauf müssen wir uns als Bürger verlassen. Eine Vorverurteilung von der Straße aus, bei Demonstrationen - angereichert mit Flaggen etwa aus Afghanistan - ist völlig fehl am Platz.

Der Vorsitzende des städtischen Ausländerbeirats, Abdulkerim Demir, hat mit seinen verbalen Angriffen auf die Polizei - ohne gesicherte Informationen - seine Funktion massiv missbraucht. Er nutzt ein gewähltes Amt, in dem eigentlich Interessen von ausländischen Bürgern vertreten werden sollen. Für die eigentliche Aufgabe des Ausländerbeirats, nämlich die Integration ausländischer Mitbürger zu unterstützen, ist ein solches Verhalten kontraproduktiv und nicht hinnehmbar.

Für unsere ausländischen Mitbürger muss auch klar gesagt werden: Sie sind freiwillig in unserem Land und nehmen die deutsche Gastfreundschaft in Anspruch. Da sollte die Anerkennung der staatlichen Autorität und der Rechtsstaatlichkeit eine Selbstverständlichkeit sein. Rufe von der Straße nach Bestrafung sind mit unserem Grundverständnis nicht vereinbar.

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Wer auf Polizisten mit einem Schlagstock einschlägt oder sie mit Steinen bewirft, der muss bestraft werden - mit aller Härte des Gesetzes. Und dabei ist für die Polizei der Einsatz der Dienstwaffe sicher die allerletzte Wahl. (Christian P. Stadtfeld) +++

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