Gewerkschaft warnt Arbeitgeber
NGG: „Wer Betriebsratswahlen behindert, macht sich strafbar!“
Symbolbild: NGG
27.03.2018 / REGION -
Im Main-Kinzig-Kreis läuft derzeit eins der größten „Best-Practice-Beispiele in Sachen Demokratie“ – die Betriebsratswahl. Tausende Beschäftigte bestimmen hier bis Ende Mai ihre Interessenvertreter für die nächsten vier Jahre. Doch immer wieder versuchen einzelne Unternehmen, die Wahlen zu unterlaufen, berichtet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und warnt: „Wer die Wahl von Betriebsräten behindert, der macht sich strafbar.“ Nach dem Betriebsverfassungsgesetz stehe darauf eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, so Peter-Martin Cox von der NGG Rhein-Main.
Nach Informationen des Gewerkschafters haben sich manche Arbeitgeber regelrecht auf die Schikane von Betriebsratskandidaten spezialisiert – „bis hin zu Geschäftsführungen, die ihre eigenen Getreuen auf die Liste setzen“. Besonders im Gastgewerbe werde den Beschäftigten in der Region die Betriebsratswahl schwer gemacht, so die NGG Rhein-Main. Dabei zählten die „Stimmen der Belegschaften“ zu den höchsten Gütern der betrieblichen Demokratie.
„Es gibt fast genauso viele Betriebsräte wie Kommunalpolitiker. Auch die Wahlbeteiligung von rund 80 Prozent zeigt, wie gefragt die betriebsinternen Demokraten sind“, macht Cox deutlich. Von der Aufteilung der Überstunden bis hin zur betrieblichen Weiterbildung – die Betriebsräte regelten die Belange der Beschäftigten und machten einen „enorm wichtigen Job“. Wer ihnen Steine in den Weg lege, dürfe nicht ungestraft davonkommen. Die NGG Rhein-Main schlägt außerdem vor, dass Arbeitgeber, die massiv gegen Betriebsräte vorgegangen und deshalb straffällig geworden sind, einen Eintrag im Gewerbezentralregister bekommen sollen.