Lage vor Ort entscheiden
Landräte halten nichts von Katastrophenfall-Plänen des Innenministers
Symbolbild O|N
07.03.2018 / REGION -
Die Pläne von Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU), das Katastrophenschutzgesetz ändern zu wollen, stoßen landesweit auf Kritik - vor allem bei den 21 hessischen Landräten. Beuth will künftig das letzte Wort haben, wann im Ernstfall für eine Region der Katastrophenfall ausgerufen wird. Bislang entscheiden dies die Landräte in ihrer Funktion als 'Untere Katastrophschutzbehörde', für ihren jeweiligen Landkreis selbst.
Insofern gehört zur umfassenden Gesamtverantwortung der Landräte im Katastrophenfall zwingend, dass sie auch die endgültige Feststellung treffen, wann ein solcher Fall vorliegt und wann er endet. Im Übrigen wäre Hessen das einzige Flächenbundesland mit einer solchen Zustimmungsregelung im Katastrophenfall", sagte der Präsident des Hessischen Landkreistages und Fuldaer Landrat Bernd Woide (CDU) auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS.
Auch seine osthessischen Amtskollegen sehen das so. "Diese Entscheidung und die Argumentation der Landesregierung kann ich nicht nachvollziehen. Das bisherige Vorgehen hat sich bewährt. Um im Fall einer Katastrophe schnell handlungsfähig zu sein, muss man vor Ort entscheiden dürfen! Jeder unnötige und zusätzliche Kommunikationsweg über Wiesbaden wäre hier ein Nadelöhr, das wertvolle Zeit kostet", sagt Dr. Michael Koch, Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg (CDU).
Manfred Görig (SPD): "Die Entscheidung vor Ort treffen"
Landrat Görig verweist auf einen einstimmigen, der Landesregierung mitgeteilten Beschluss des Präsidiums des Hessischen Landkreistages (HLT) vom Herbst vergangenen Jahres, in dem insbesondere die von Minister Beuth angestrebte Verankerung einer Zustimmungs-Erfordernis zu Gunsten des Fachministeriums strikt abgelehnt wird.Der Vorstoß Beuths lasse unter anderem eine klare Regelung vermissen, wer denn - im Falle einer Gesetzesänderung - dann im Fall des Falles tatsächlich die Verantwortung trage. In einem Katastrophenfall sei die unmittelbare Leitung durch den erforderlich, der administrativ und politisch die Gesamtverantwortung trage - auch aus der nachvollziehbaren Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Landrat habe zur Gefahrenabwehr sowohl die Verwaltungs- als auch die Einsatz-Maßnahmen zu veranlassen. Dazu zählen die Koordination vor Ort genauso dazu wie diese Maßnahmen dann auch zu verantworten. Aus diesem Grund sei es zwingend notwendig, dass der politisch vor Ort Verantwortliche den Eintritt und auch die Aufhebung eines Katastrophenfalles feststelle. Natürlich sei die oberste Behörde (das Ministerium) über alle Anordnungen und Maßnahmen zu unterrichten. Dadurch behalte das Ministerium ohnehin die Durchgriffsmöglichkeit, die Zuständigkeit komplett an sich zu ziehen, schreibt Görig auf O|N-Nachfrage.
Der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Thorsten Stolz (SPD), hat auf die entsprechende Anfrage von OSTHESSEN|NEWS bislang nicht reagiert. (Hans-Hubertus Braune) +++