Wissen Sie, was Ihr Wagen wiegt?
Ständig Ärger wegen unberechtigter Knöllchen - erst ab 7,5 t kostet es was
Foto: Klaus Dehnhard
16.02.2018 / REGION -
Udo Lehmann hat eine Wäscherei in Vacha (Wartburgkreis) und ist deshalb viel auf der B 27 Richtung Fulda und zurück unterwegs. Das ist noch kein Grund für eine Geschichte, aber der Anlass für seinen ständigen Ärger ist es: in unschöner Regelmäßigkeit wird er nämlich von der stationären Radaranlage bei Petersberg-Marbach geblitzt, weil er mit über 60 km/h unterwegs ist. Dumm gelaufen, könnte man denken - muss er halt in Zukunft mehr aufpassen. Doch der Unternehmer weiß es besser. Laut Straßenverkehrsordnung wird bei der Geschwindigkeitsbeschränkung nämlich nach Fahrzeugart differenziert. Wagen bis 7,5 t-Gewicht dürfen hier 80 km/h fahren, Fahrzeuge mit höherem Gewicht aber nur 60 km/h.
Behördlicher Irrtum
Dabei sind die Radarmessgeräte ja auf die Fahrzeuggröße "geeicht" und sollten zwischen Pkw und Lkw unterscheiden können. Zusätzlich schaut sich ein Mitarbeiter der Ermittlungsstelle die Bilder genau daraufhin an. Warum das "Versehen" sich trotzdem schon vielfach wiederholt hat, bleibt für den Vielfahrer ein Rätsel. "Da kann man schon nicht mehr an Zufall glauben", beschwert er sich. Außerdem ist er sich sicher, dass es diverse Leidensgenossen unter den Kleintransporterfahrern gibt, die den Irrtum der Behörden gar nicht bemerken und brav bezahlen, obwohl sie es nicht müssten. Also Augen auf, all Ihr 7,49 t-Fahrer! (Carla Ihle-Becker) +++