Urteil noch nicht rechtskräftig

Schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung: 27-Jähriger verurteilt


Symbolbild: O|N

07.02.2018 / FULDA - Am Montag hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Fulda im Prozess gegen drei Männer wegen Raubes und anderer Delikte in Bebra am 15. Hauptverhandlungstag das Urteil verkündet. Das Gericht verurteilte einen 27-jährigen Angeklagten wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Zugleich wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Die beiden 33- und 29-jährigen Mitangeklagten wurden wegen Nötigung zu Geldstrafen von jeweils 70 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt.



Soweit die Staatsanwaltschaft den Angeklagten weitere Taten zur Last legte, wurden die Angeklagten mangels Tatnachweises freigesprochen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand zur Überzeugung der Kammer fest, dass der 27-Jährige und ein unbekannter Begleiter in den frühen Morgenstunden des 13.10.2016 am Haus des Geschädigten in Bebra klingelten und sich nach Öffnen der Tür gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafften. Anschließend fesselten die Täter den Geschädigten an einen Küchenstuhl, schlugen ihm ins Gesicht und bedrohten ihn mit einem Küchenmesser, um den Geschädigten dazu zu bringen, den Verwahrungsort des Tresorschlüssels und das Versteck einer Rolex preiszugeben. Dem kam der Geschädigte nach. Der Angeklagte und der unbekannte Täter entwendeten Schmuck und Wertgegenstände im Wert von etwa 16.000 Euro. 

Da der 27-jährige Angeklagte bei Begehung der Tat unter dem Einfluss diverser Betäubungsmittel stand und die Kammer die Gefahr weiterer Taten im Zusammenhang mit einer beim Angeklagten festgestellten Suchterkrankung befürchtete, ordnete sie neben der Freiheitsstrafe die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt mit der Maßgabe an, dass zunächst 1 Jahr und 3 Monate der Freiheitsstrafe zu verbüßen sind.

Hinsichtlich der Mitangeklagten sah es die Kammer lediglich als erwiesen an, dass diese den Geschädigten am 15.11.2016 auf dem Parkplatz einer Arztpraxis in Phillippsthal abpassten und ihm beim Versuch das Fahrzeug zu starten den Fahrzeugschlüssel abnahmen, was zur Verurteilung wegen Nötigung führte. Die Fahrzeugschlüssel wurden von einem der Angeklagten am Folgetag bei der Polizei abgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (pm) +++

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