"Hab mir nichts dabei gedacht"
Drei Wochen Jugendarrest für 20-jährigen Fahrzeugschützen
Fotos: Julius Böhm
25.01.2018 / FULDA -
Wie ein junger Mann aus Ehrenberg im letzten Jahr auf die Idee kam, mit einer Gasdruckpistole Stahlkugeln auf mehrere vorbeifahrende Fahrzeuge zu schießen, konnte auch in der Hauptverhandlung am Amtsgericht Fulda nicht abschließend geklärt werden. Jedenfalls wurde der 20-Jährige zu einem Jugendarrest von drei Wochen verurteilt. Zudem wurde sein Führerschein für drei Monate eingezogen. Staatsanwältin Christine Dern hatte eine Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert.
Der damals 19-Jährige erwarb die CO2-Waffe am 15. Februar 2017 inklusive 4,5 mm-Munition für rund 170 Euro in der Fuldaer Innenstadt und versuchte sich zunächst mit ein paar Probeschüssen auf Heuballen und Holzstapel - die Waffe deponierte er dann unter dem Beifahrersitz seines Audi A3.
Zwei Tage später gab er vier Schüsse auf vier Fahrzeuge - auf einen fahrenden Pkw, einen fahrenden Lkw und zwei stehende Omnibusse - ab, wie es in der Anklageschrift hieß. "Deshalb ist er wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angeklagt", verlas Staatsanwältin Dern, "er nahm billigend in Kauf, dass Menschen durch das Abfeuern der Waffe zu Schaden kommen könnten."
Als der Vorsitzende Richter Christoph Mangelsdorf den heute 20-Jährigen fragte, wie er auf die Idee kam, auf fahrende Pkw und Lkw zu schießen, sagte dieser nur: "Eigentlich habe ich mir keine Gedanken gemacht. Das war nicht geplant. Ich dachte, die Kugeln prallen wie bei einem Steinschlag von der Windschutzscheibe ab. Ich wusste nicht, dass die Kugeln eine solche Durchschlagskraft haben." Auch habe er die Waffe spontan beim Zigarettenkaufen erworben - ohne Plan, was er damit anstellen wolle. "170 Euro sind aber nicht gerade wenig Geld für einen Spontankauf", erwiderte Richter Mangelsdorf skeptisch.
Schäden bereits beglichen
Verteidiger Knut Hillenbrand hob hervor, dass der Angeklagte mithilfe eines Kredites bereits sämtliche Schäden beglichen habe und an den Fahrer des Lkw sogar ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro gezahlt habe. "Das waren insgesamt rund 10.000 Euro", so Hillenbrand. (Julius Böhm) +++