Lage noch ungeklärt
Kein dringender Tatverdacht gegen 63-Jährigen - Waffenbesitz legal?
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18.01.2018 / FULDA -
Wie Staatsanwalt Harry Wilke heute gegenüber OSTHESSEN|NEWS dazu erläutert, lässt sich derzeit noch nicht genau sagen, was den Mann dazu bewogen hat, in der Wohnung wild um sich zu schießen. Es bestehe derzeit aber kein dringender Tatverdacht, dass der 63-Jährige gezielt und in Tötungs- oder Verletzungsabsicht auf seinen Bruder geschossen habe. Ebensowenig habe er gezielt auf Polizisten geschossen, wohl aber auf den Polizeihund eines der SEK-Beamten aus Nordhessen, der durch die Schüsse tödlich verletzt wurde. Die Mutmaßung, der Schütze habe unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss gehandelt, ist auch noch nicht verifiziert worden.
Auch über den aktuellen Gesundheitszustand des Mannes ist weiterhin nichts bekannt, er habe noch nicht vernommen werden können, erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft. Darüberhinaus ist nach wie vor ungeklärt, ob der 63-Jährige eine gültige Waffenbesitzkarte hat oder die Waffe illegal besaß oder benutzte. Ein Haftgrund gegen den 63-Jährigen liege laut Staatsanwaltschaft derzeit nicht vor, weil weder Flucht-, Wiederholungs- noch Verdunklungsgefahr bestehe. Die tödlichen Schüsse auf den Polizeihund sind juristisch entweder als Sachbeschädigung oder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu bewerten. (ci)+++