Nachhaltige Forstwirtschaft?!
Waldbesitzer und Förster sind die „Hüter des Waldes“
Fotos: Dieter Graulich
09.12.2017 / ULRICHSTEIN - „Wir produzieren einen ausgezeichneten Rohstoff und leisten mit der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder sehr viel für das Gemeinwohl, für den Klimaschutz und für den Naturschutz. Wir, die Waldbesitzer und Förster, sind die „Hüter des Waldes“, betonte Christian Raupach, Geschäftsführer des Hessischen Waldbesitzerverbandes, am Dienstagabend bei der Jahreshauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) „Westlicher Vogelsberg“.
Ohne Holz gebe es keine Energiewende, keine Nachhaltigkeit für andere Produkte, wie Möbel und Häuser. Allerdings müssten dabei auch Erträge durch den Holzverkauf erzielt werden. Eine Forstwirtschaft, die keine Gewinne erwirtschafte, sei nicht nachhaltig. Der Hessische Waldbesitzerverband könne nicht nachvollziehen, dass die Hessische Landesregierung 5.800 Hektar Waldflächen aus der Nutzung nehme und dem Landesbetrieb HessenForst dafür jährlich 1,3 Millionen Euro Ertragsausfall zahle. „Wir verstehen nicht, wie das Land Hessen die Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung verankert und zugleich etwa 10 Millionen Euro für eine FSC-Zertifizierung ausgebe, die keine bessere Einnahmen oder Marktvorteile erbringt“, so Raupach. Den Waldbesitzern sei es daher nur schwer zu erklären, warum sie drastisch höhere Kosten für staatliche Forstdienstleistungen bezahlen sollen, wenn zugleich die Mehreinnahmen des Landes für ein teures und unnötiges Zertifikat ausgegeben werden: „So paradox ist Politik, aber so ist die Realität“.
Die Forstwirtschaft in Hessen habe aber seit Dezember dieses Jahres, mit der Kartelldiskussion, noch ein ganz anderes Problem. Die Kommunen sowie private Waldbesitzer müssen sich bei der Vermarktung ihres Holzes neu aufstellen, wenn sie über mehr als 100 Hektar Wald verfügen. Bislang habe sich die Landesbehörde Hessen Forst darum gekümmert. Ab 2019 sei dies aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts in einer Auseinandersetzung zwischen Bundeskartellamt und dem Land Baden Württemberg war im März gefallen, jetzt steht noch ein abschließendes Urteil des Bundesgerichtshofs aus. Das Kartellamt moniert fehlenden Wettbewerb bei der Holzvermarktung und hat auch das Land Hessen aufgefordert, neue Strukturen zu schaffen.
Zur Forstpflanzenlieferung führte er aus, dass im Frühjahr 2017 7.100 Stück für den Kleinprivatwald bestellt wurden. Außerdem soll es an der mobilen Waldbauernschule Lehrgänge zu den Themen Holzernte, Seilwinde, Kultur- und Jungbestandspflege sowie zum Thema Waldbewirtschaftung mit Waldbauernbrief geben. Insgesamt habe man knapp 95 Personen geschult, davon erwarte sieben Personen der FBG den Waldbauernbrief: Frank und Jürgen Röder (Eichelsachsen), Julian Wolf (Köddinge), Stephan Zimmer (Kaulstoß), Jens Kaufmann (Wingershausen) Wilhelm Wild (Sellnrod) und Werner Kaufmann (Merlau Axel Norgall (FA Schotten)) beleuchtete in einer kurzen Analyse den Holzmarkt.
Eiche sei weiterhin in Mode und verzeichne stabile Preise bei hoher Nachfrage. Das Preisgefüge bei der Buche bleibe nahezu unverändert. Keine größere Veränderung gab es auch bei Fichte, Kiefer, Lärche und Douglasie sowie dem Industrieholz. Die Brennholzvermarktung sei wieder angestiegen. Der Forstbeamte informierte abschließend über das Eschentriebsterben oder Zurücksterben der Esche. Einstimmig beschlossen die Mitglieder, die vom Vorsitzenden Edwin Schneider vorgeschlagene Erhöhung der Beiträge, da der Kassenbestand seit 2010 um 20 Prozent abgenommen habe. Die Pauschale wird bei den Kommunen von 55 auf 100 Euro erhöht. Beim Privatwald steigt der Beitrag von 0,55 auf 0,75 Euro/Hektar, höchstens 100 Euro/Jahr. Die Gebühren für den Holzverkauf werden beibehalten. (gr) +++