Entlastung bei Kindergartengebühren
Bürgermeister Schwenk fordert Planungssicherheit für Kommunen und freie Träger
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10.11.2017 / HÜNFELD -
Die in Hessen geplante Entlastung der Eltern von über 3-jährigen Kindern bei den Kindergartengebühren lässt nach den Worten von Hünfelds Bürgermeister Stefan Schwenk noch viele Fragen offen. Die Kommunen, aber auch die freien Träger brauchten aber bald Planungssicherheit.
Es sei sicher für die Eltern von Vorteil, wenn sie pro Kindergartentag für Kinder ab drei Jahren bis zum Übergang in die Schulen für täglich bis zu sechs Stunden von den Kindergartengebühren entlastet werden sollen. Dafür plane das Land nach heutigem Stand, den Städten und Gemeinden jeweils 136 Euro pro Kind und Monat zu erstatten. Das solle allerdings überwiegend durch den kommunalen Finanzausgleich geschehen, jener Finanzmasse also, die an einnahme- und strukturschwächere Kommunen in Hessen geleistet werde. Was man den Eltern gebe, werde den ertragsschwächeren Städten und Gemeinden genommen. Diese blieben auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen, weil eine Gebührenfreistellung sicher erhebliche Folgen nach sich ziehen werde. So sei es den Eltern kaum zu verdenken, wenn sie, von Gebühren freigestellt, nun die vollen sechs Stunden in Anspruch nehmen, statt wie bisher gerade in den Kindergärten in den ländlichen Stadtteilen nur halbtags ihre Kinder in den Kindergarten zu schicken. Die Stadt habe allein beim Personalbedarf die Mehrkosten auf rund 100.000 Euro pro Jahr kalkuliert.
Völlig offen sei, wie mit den Gebühren für Tagesväter und Tagesmütter umgegangen werde. Warum sollten Eltern bei der Tagesbetreuung zahlen, während sie in den Kindergärten zumindest für sechs Stunden täglich von Gebühren freigestellt würden. Das werde den Druck auf die Zahl der Kindergartenplätze sicherlich enorm weiter erhöhen. Außerdem stelle sich die Frage, warum Eltern bei der U-3-Betreuung auch künftig in vollem Umfang zu Gebühren herangezogen würden, während Eltern von Kindern über drei Jahren künftig entlastet werden sollen.