Grundversorgung im ländlichen Raum
Lebensmittelmarkt in Groß-Eichen - Übergabe des Zuwendungsbescheides
Fotos: Dieter Graulich
02.11.2017 / MÜCKE -
„Kleinstunternehmen des Handels und Handwerks sind für die Grundversorgung im ländlichen Raum unverzichtbar. Sie stellen sicher, dass Arbeitsplätze entstehen und die Bevölkerung mit einer breiten Palette an Waren und Dienstleistungen versorgt werden“, so Landwirtschaftsministerin Priska Hinz anlässlich der Übergabe des ersten Zuwendungsbescheides aus der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)“ an Ernst-Ulrich Fuchs im Mücker Ortsteil Groß-Eichen. Im Dezember 2016 waren im Bund die Fördergrundsätze der GAK erweitert worden.
Die Zuwendungen sind gestaffelt und können bei Unternehmen mit Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bis zu 200.000 Euro betragen. Im guten Zusammenwirken mit den Bewilligungsstellen der „Ländlichen Entwicklung“ bei den Landkreisen, den jeweils zuständigen Kommunen sowie durch ein gezieltes Beratungsangebot der Kammern und LEADER-Aktionsgruppe sei es gelungen, 18 Verfahren zum Abschluss zu bringen und die bereitgestellten Mittel nahezu vollständig zu binden. Neben dem Lebensmitteleinzelhandel profitieren vorrangig Handwerk, Gastronomie und Gesundheit in Nordhessen von der Kampagne 2017.
Landrat Manfred Görig und der Erste Kreisbeigeordnete des Vogelsbergkreises, Dr. Jens Mischak, würdigten das Engagement und die mutige Entscheidung der Familie Fuchs im Dorf an einem nicht mehr beengten Standort einen neuen Einkaufsmarkt zu schaffen. Aus dem kleinen, erfolgreichen Dorfladen mit Metzgerei werde nun ein attraktiver Einkaufsmarkt der zum Versorgungs- und Kommunikationspunkt von Groß-Eichen und den umliegenden Dörfer werden könne. Dass die nächste Generation schon in das Unternehmen eingebunden sei, lasse auf eine erfolgreiche Fortsetzung der Familientradition hoffen. Das Vorhaben von Familie Fuchs leiste neben der Versorgungsfunktion auch einen praktischen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Die künftige Entwicklung des Unternehmens werde durch qualifizierte Ausbildung im Metzgerhandwerk und Einzelhandel bestimmt und langfristig gesichert.
Ab 2018 wird das Förderangebot integrierter Bestandteil der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung. Interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer könnten sich ab sofort bei der für die ländliche Entwicklung zuständigen Stelle der Landkreise informieren. Im Laufe des ersten Quartals 2018 erwarte man die Fertigstellung der Richtlinien, die sodann auch unter www.umwelt.hessen.de aufgerufen werden könnten. (gr) +++