70.000 Euro für Einrichtung

Medizinisches Versorgungszentrum in der Bahnhofstraße 1

In der Bahnhofstraße 1 wird das neue Ärztehaus die Hausärztepraxis eröffnen
Fotos: Franz Giebel

19.09.2017 / EITERFELD - Die hausärztliche Versorgung auf dem flachen Land ist schon seit langem ein umstrittenes Thema. Vielerorts ist die Versorgung noch in Ordnung. Doch es gibt viele Kommunen, in denen es Schwierigkeiten gibt. In der Marktgemeinde Eiterfeld haben die Gemeindevertreter in ihrer Sitzung am vergangenen Donnerstagabend (14.09.) einstimmig den Weg für ein Ärztezentrum geebnet. Dadurch sollen die beiden Arztsitze im Kernort Eiterfeld bestehen bleiben. Die Marktgemeinde Eiterfeld gewährt dem Arzt ein Darlehen in Höhe von 70.000 Euro.



Die beiden derzeitigen Eiterfelder Hausärzte werden in diesem Jahr 65 Jahre alt und haben ihr Berufsleben fast hinter sich. Zudem schließt einer dieser beiden niedergelassenen Eiterfelder Ärzte seine Praxis zum 31. Dezember. Der andere, Dr. Martin Kiel, „übernimmt“ dessen Arztsitz, damit er nicht an die Kassenärztliche Vereinigung zurückfällt und damit für die Gemeinde komplett verloren gehen könnte. Aus diesem Grund entstand die Idee für das neue Ärztezentrum: Dr. Kiel macht selbst für mindestens drei Jahre im Ärztezentrum weiter. Er will diese Zeit nutzen, um neue Ärzte nach Eiterfeld zu locken. Franz Giebel, Amtsleiter der Markgemeinde Eiterfeld bestätigte im Gespräch mit Osthessen|News, dass sich im neuen Ärztehaus zwei Vollzeitstellen geteilt werden können.

"Derzeit befindet sich bereits eine Zahnarzt- und eine Hebammenpraxis in dem zukünftigen Medizinischen Versorgungszentrum", so Giebel. Nachdem der Beschluss der Gemeindevertretung durchgeboxt wurde, darf der Gemeindevorstand nun die in einer Privatimmobilie an der Bahnhofstraße angedachten Praxisräume ab dem 1. Januar 2018 für monatlich 1.928 Euro anmieten. Die Dauer des Kalt-Mietvertrags ist zunächst auf 13 Jahre befristet. 

Die Praxisräume werden ab dem 1. Januar 2018 für die Dauer von drei Jahren an Dr. Martin Kiel untervermietet. Außerdem gewährt die Marktgemeinde dem Arzt für die Mitfinanzierung der medizinischen Praxiseinrichtung ein Darlehen in Höhe von 70.000 Euro. Sollte Dr. Kiel die Praxis auf Grundlage des Vertrags mit der Gemeinde veräußern wollen, so besitzt die Kommune ein vertraglich gesichertes Vorkaufsrecht. Dieses Vorkaufsrecht würde aber nur greifen, wenn in den kommenden drei Jahren kein geeigneter medizinischer Nachfolger für das Ärztezentrum gefunden werden würde. Dann könnte die Marktgemeinde als Trägerin eines medizinischen Versorgungszentrums in Form einer GmbH einsteigen. +++



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