Schülerin (16) fiel ins Gleisbett

Nach tödlichem Unfall im Bahnhof Neuhof: Landgericht lehnt Verfahren ab


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03.09.2017 / NEUHOF / FULDA - Die 1. Strafkammer des Landgerichts hat die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen des von der Staatsanwaltschaft Fulda gegen vier Angeschuldigte erhobenen Vorwurfs der fahrlässigen Tötung in Bezug auf den Unfalltod einer 16-jährigen Schülerin, welche am 04.02.2010 am Bahnhof in Neuhof ins Gleisbett geraten und von einem einfahrenden Zug erfasst worden war, abgelehnt.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeschuldigten zur Last, aufgrund diverser Versäumnisse im Zusammenhang mit der Durchführung bzw. der Sicherstellung des Winterdienstes am Bahnhof in Neuhof für den Tod einer Schülerin am 4. Februar 2010 verantwortlich zu sein. Die Anklage richtet sich gegen den Geschäftsführer und Gesellschafter des mit dem Winterdienst beauftragten Unternehmens, den zur Vorfallszeit am Bahnhof in Neuhof diensthabenden Fahrdienstleiter sowie gegen zwei leitende Mitarbeiter von u.a. für den Bahnhof in Neuhof zuständigen Tochterun-ternehmen der Deutschen Bahn AG.

Nach Auffassung der 1. Strafkammer ist eine Verurteilung der vier Angeschuldigten nicht überwiegend wahrscheinlich. Zunächst sei schon nicht aufklärbar, ob die getötete Schülerin tatsäch-lich wie von der Staatsanwaltschaft angenommen auf einer eisglatten Stelle ausgerutscht und deswegen ins Gleisbett geraten sei. Ursache könne auch ein Aus- bzw. Abrutschen an einer nassen Stelle gewesen sein. Ausgehend hiervon sei demnach nicht nachzuweisen, dass etwaige Versäumnisse im Zusammenhang mit dem Winterdienst ursächlich für das tödliche Unglück gewesen seien.



Ferner sei fraglich, ob infolge der Wetterlage und des Zustandes des Bahnhofs am Unfalltag überhaupt eine Räum- und Streupflicht bestanden habe, da nicht festgestellt werden könne, dass am Morgen des 4. Februar 2010 eine über einzelne glatte Stellen hinausgehende allgemeine Glätte bestanden habe.

Hinsichtlich der drei nicht unmittelbar mit der Erbringung des Winterdienstes betrauten Angeschuldigten seien überdies keine Sorgfaltspflichtverletzungen nachweisbar, da die Angeschuldigten die ihnen obliegenden Überwachungs- und Organisationspflichten erfüllt hätten. Die Staatsanwaltschaft und die Eltern des getöteten Mädchens haben gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde eingelegt, über welche das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu entscheiden hat. +++

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