Luther-Ausstellung droht Verbot
Bürgermeister Fehling fühlt sich von Künstlerin Renate Wandel persönlich beleidigt
Foto: privat
25.08.2017 / BAD HERSFELD -
„Blitzschlag“ heißt die Luther-Ausstellung der Bad Hersfelder Künstlerin Renate Wandel, die im Lutherjahr in der Bad Hersfelder Galerie im Stift gezeigt werden sollte. Sollte! Denn obwohl bereits Anfang des Jahres festgelegt und in die städtischen Programmhefte und Plakate aufgenommen, hat jetzt Bürgermeister Thomas Fehling seine Verwaltung angewiesen, die Ausstellung abzusagen. Sein Veto: Die Künstlerin habe ihn im Jahr 2014 persönlich beleidigt, bis heute habe sie sich nicht entschuldigt, ein zur Verfügung stellen städtischer Räume sei für ihn daher undenkbar. Die „persönliche Beleidigung“ hat Thomas Fehling gegenüber der Künstlerin nicht näher definiert.
Renate Wandel vermutet, dass sein Ärger sich auf eine kleine Karikatur bezieht, die sie im Zug der Auseinandersetzungen um die Entlassung des damaligen Festspielintendanten Holk Freytag auf eines ihrer Gemälde montiert hatte, die damals in der Galerie im Stift ausgestellt waren. Auf dem Wilhelm-Tell-Zyklus klebte ein kleines Männlein unter dem Gesslerhut, den zu grüßen man der Schweizer Gründungssage nach verpflichtet war.
Bereits 2014 musste Bürgermeister Thomas Fehling die Ausstellung, die er hatte schließen lassen, nach einer gerichtlichen Verfügung wieder öffnen. Renate Wandel stellt fest, dass Thomas Fehling aus der alten Schlappe nichts gelernt zu haben scheint. Ein anwaltliches Schreiben, das den Magistrat der Stadt Bad Hersfeld aufforderte, die Absage der aktuellen Luther-Ausstellung zurück zu nehmen, sei innerhalb der gesetzten Frist nicht einmal beantwortet worden.
Die Künstlerin selbst behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Sie ist mitten in den Vorbereitungen für die Ausstellungseröffnung, die für den 29. September terminiert ist, und benötigt dringend Planungssicherheit. Renate Wandel ist es unbegreiflich, wieso ein Bürgermeister im Lutherjahr eine Luther-Ausstellung absagen will, ohne auch nur einmal das Gespräch gesucht zu haben. Im Jahr 2014 habe sie von ihrer Kunst- und Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht, was ihr auch gerichtlich bestätigt worden sei und betont: „Wer aber eine vergleichsweise harmlose Karikatur als beleidigend auffasse und damit über drei Jahre hinweg nicht fertig werde, solle wohl eher nach seinen eigenen persönlichen Problemen suchen, statt sich aufs Verbieten zu verlegen“. (pm/gs) +++