Fördermittel vom Land Hessen

Auf fremde Hilfe angewiesen - Zuschüsse für behindertengerechten Umbau


Symbolbild: pixabay

22.08.2017 / BAD HERSFELD - Behinderte Menschen bewohnen oft Wohnungen, in denen sie alleine nicht zurechtkommen und auf fremde Hilfe angewiesen sind, wenn Stufen und Schwellen den Weg verbauen. Auch in der Wohnung sind oftmals die Türdurchgänge zu schmal und Toilettenräume und Bäder ohne fremde Hilfe kaum nutzbar. Das Land Hessen stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Verfügung.



Förderfähig sind bauliche Maßnahmen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück, die dazu dienen, den vorhandenen Wohnraum behindertengerecht zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise behindertengerechte Bäder, Beseitigung von Schwellen, Rampen, Treppenlifte oder Türverbreiterungen für Rollstuhlnutzer.

Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem direkten Angehörigen mit Behinderung selbst genutzt werden. Es können Kostenzuschüsse bis zu 50 Prozent gewährt werden. Darüber hinaus gilt eine Zuschussobergrenze, die beispielsweise für Badumbauten bei 5.000 Euro liegt, für Lifte beziehungsweise Aufzüge bei 6.000 Euro und für andere Einzelmaßnahmen bei 2.500 Euro. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Mit dem Bau darf vor Bewilligung des Zuschusses nicht begonnen sein. Ausgenommen von der Förderung sind Mietwohnungen, Neuschaffung von Wohnraum oder die Erweiterung bestehender Wohnungen sowie Kosten für den behindertengerechten Umbau in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie. +++





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