Prozess wegen verhungerter Rinder

Noch kein Urteil: Verteidiger des 23-jährigen Landwirts will weitere Zeugen hören


Fotos: Julius Böhm

08.08.2017 / FULDA - Heute wurde um 14 Uhr vor dem Amtsgericht Fulda der Prozess gegen den 23-jährigen Landwirt aus dem Kreis Fulda fortgesetzt, dem vorgeworfen wird, seine Rinder durch Vernachlässigung qualvoll zu Tode gebracht zu haben. Sie sollen verdurstet und verhungert sein und an Auszehrung gestorben sein. Niemand hatte von dieser Tiertragödie im kleinen Ort etwas bemerkt. Eigentlich war mit den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und anschließend mit dem Urteil des Gerichts gerechnet worden. Richter Ulrich Jahn wollte gerade die Beendigung der Beweisaufnahme verkünden, als der Verteidiger des Angeklagten sich zu Wort meldete und einen neuen Beweisantrag stellte. 



Er begründete das mit falschen Tatsachenbehauptungen, die von den Veterinärsachverständigen zu dem vorliegenden Fall geäußert worden seien. Dabei geht es um die Aussage des Angeklagten, die Rinder seien alle in ein und derselben Nacht verendet. Die Tierärztin hatte das wegen des stark unterschiedlichen Verwesungszustands der Kadaver für äußerst unwahrscheinlich gehalten. Der Verteidiger führte dagegen Fachliteratur ins Feld, die eindeutig belege, dass der Zustand der Autolyse durch das unterschiedliche Alter der Tiere bedingt gewesen sein könnte. Deshalb beantragte er, ein neues Sachverständigengutachten dazu in Auftrag zu geben.

Außerdem sollen nach dem Wunsch des Verteidigers weitere Zeugen gehört werden. Zum einen soll Bürgermeister Peter Malolepsy dem Gericht Auskunft über den Angeklagten, dessen Tierhaltung und die damalige Auffindesituation der Rinder geben. Drei weitere Zeugen, Landwirte aus Nachbarorten, sollen bestätigen, dass der Angeklagte über genügend Futter für seine Tiere verfügte, weil er es bei den Zeugen gekauft hatte.

Nach Prüfung des neuen Beweisantrags verkündete Richter Jahn den nächsten Verhandlungstermin, der am kommenden Dienstag um 15 Uhr stattfinden soll. Dann sollen die neuen Zeugen gehört werden. (ci) +++

Richter Ulrich Jahn



X