Aufatmen bei Hausbesitzern und Artenschutz
Landesjagdverband: Waschbär darf ab 1. August wieder bejagt werden
Foto: Seifert/Deutscher Jagdverband
30.07.2017 / REGION -
Seit April 2016 steht der Waschbär vom 1. März bis zum 31. Juli unter Schonzeit. Doch gerade in dieser Zeit sind die Kleinbären besonders aktiv, plündern Gelege von bodenbrütenden Arten wie dem Rebhuhn, erbeuten den Nachwuchs von Feldhamstern, Kaninchen und Hasen oder besetzen die Horste von Uhu und dem Schwarzstorch. Auch an speziellen Schutzzäunen, die die Kröten am Überqueren von Straßen hindern sollen, haben sich die Waschbären in Stellung gebracht und fressen die Kröten aus den Fangeimern.
„Es kann nicht sein, dass der gebietsfremde Waschbär die heimischen Arten immer weiter zurückdrängt. Gegen Veränderungen im Klimaschutz oder in der Landwirtschaft können wir kurzfristig nicht viel erreichen. Deshalb müssen wir bedrohte Arten vor ihren Fressfeinden schützen“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen e. V. Auch Hausbesitzer in Nord- und Mittelhessen klagen über große Schäden an Gebäuden. Hat sich der Waschbär erst im Dachboden eingenistet, wird häufig das komplette Dämm-Material aus den Dachsparren gerissen oder der Dachspeicher wird zu einer stinkenden Kloake.
Obwohl die Europäische Union den Waschbär auf die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen und die Eindämmung dieser Art beschlossen hat, sind den Jägern in den Frühjahrs- und Sommermonaten die Hände gebunden. Ein Antrag der SPD-Fraktion, die Schonzeit für den Waschbären in Hessen aufzuheben, scheiterte erst Ende Juni im Hessischen Landtag. Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die Linken stimmten gegen die Aufhebung der Schonzeit.
„Den Vorschlag der Landestierschutzbeauftragten, Waschbären einzufangen und zu sterilisieren kann keine flächendeckende Lösung sein. Der Aufwand dafür wäre enorm, zudem fressen die sterilisierten Waschbären weiter, und ob sich dadurch langfristig eine Entspannung der Situation ergibt, halten wir für sehr unwahrscheinlich“, so Ellenberger weiter. Zudem ist der Vorschlag europarechtswidrig, da gefangene Waschbären nicht wieder ausgesetzt werden dürfen. „Eine Bejagung von Jungwaschbären muss unter Beachtung des Elterntierschutzes wieder ganzjährig möglich sein.“ +++