Auch neue Flächen werden kostenpflichtig

Ausweitung: Parken am Marktplatz ist ab Freitag bis 21 Uhr kostenpflichtig

Der Bad Hersfelder Marktplatz.
Archivfoto: Stefanie Harth

12.07.2017 / BAD HERSFELD - Seit dem 1. Juni ist eine neue Parkgebührenordnung für das Stadtgebiet Bad Hersfeld gültig. Sie wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 4. Mai in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen (OSTHESSEN|NEWS berichtete). Neben einer Erhöhung der Gebühren auf bestehenden städtischen Parkflächen werden zukünftig auch neue Flächen kostenpflichtig, auf denen man bisher frei parken konnte.



Das sind der Parkplatz Vitalisstraße, der Einmündungsbereich Simon-Haune-Straße, die Vitalisstraße, die Knottengasse, der Parkplatz Geistalbad, der Parkplatz Geistalhalle gegenüber Kindertagesstätte Anne-Frank sowie die Wittastraße einschließlich des Parkplatzes Stadthalle. Die Details können in der neuen Parkgebührenordnung nachgelesen werden. Die beschlossenen Veränderungen werden nach und nach eingeführt, da zum Beispiel erst noch neue Parkausweisautomaten beschafft werden müssen.

Eine Änderung wird jedoch schon Ende dieser Woche Realität. Sie betrifft das Parken auf dem Marktplatz: Dort werden die Bewirtschaftungszeiten von derzeit 18 Uhr auf 21 Uhr ausgeweitet. Anders gesagt: Dort wird zukünftig drei Stunden länger kontrolliert, ob ein Parkschein im Armaturenbrett liegt oder das Handyparken bis 21 Uhr aktiviert ist. Die entsprechende Beschilderung vor Ort wird am Donnerstag ausgetauscht. Ab kommenden Freitag gilt es also.

Nach den Erwartungen der Verwaltung und der Stadtpolitiker werden durch die neue Parkgebührenordnung insgesamt rund 130.000 Euro höhere Einnahmen pro Jahr erzielt. Die Anschaffung von Parkautomaten wird etwa 80.000 bis 100.000 Euro kosten - im ersten Jahr. In den Folgejahren verbleiben dann also, erhöhte Kosten für Bargeld-Handling und Automatenwartung abgezogen, immer noch gut 100.000 Euro jährlich an Mehreinnahmen. +++

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