Auch neue Flächen werden kostenpflichtig
Ausweitung: Parken am Marktplatz ist ab Freitag bis 21 Uhr kostenpflichtig
Archivfoto: Stefanie Harth
12.07.2017 / BAD HERSFELD - Seit dem 1. Juni ist eine neue Parkgebührenordnung für das Stadtgebiet Bad Hersfeld gültig. Sie wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 4. Mai in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen (OSTHESSEN|NEWS berichtete). Neben einer Erhöhung der Gebühren auf bestehenden städtischen Parkflächen werden zukünftig auch neue Flächen kostenpflichtig, auf denen man bisher frei parken konnte.
Das sind der Parkplatz Vitalisstraße, der Einmündungsbereich Simon-Haune-Straße, die Vitalisstraße, die Knottengasse, der Parkplatz Geistalbad, der Parkplatz Geistalhalle gegenüber Kindertagesstätte Anne-Frank sowie die Wittastraße einschließlich des Parkplatzes Stadthalle. Die Details können in der neuen Parkgebührenordnung nachgelesen werden. Die beschlossenen Veränderungen werden nach und nach eingeführt, da zum Beispiel erst noch neue Parkausweisautomaten beschafft werden müssen.
Eine Änderung wird jedoch schon Ende dieser Woche Realität. Sie betrifft das Parken auf dem Marktplatz: Dort werden die Bewirtschaftungszeiten von derzeit 18 Uhr auf 21 Uhr ausgeweitet. Anders gesagt: Dort wird zukünftig drei Stunden länger kontrolliert, ob ein Parkschein im Armaturenbrett liegt oder das Handyparken bis 21 Uhr aktiviert ist. Die entsprechende Beschilderung vor Ort wird am Donnerstag ausgetauscht. Ab kommenden Freitag gilt es also.