Heftige Diskussionen

Tödlicher Schuss an A7: Warum wurde der Vierbeiner nicht einfach betäubt?

Ein junger Beauceron wurde leider erschossen
Symbolbild: pixabay

05.07.2017 / FULDA - Seit Montag wird der Polizeieinsatz vom Sonntagabend heftig diskutiert: Ein junger Hund war seinem Herrchen an der A7 bei Fulda entlaufen. Über fünf Stunden versuchten Polizeibeamte das panische Tier einzufangen, sperrten sogar einen Autobahnfahrstreifen, um den Verkehr zu verlangsamen. Bis sie sich gezwungen sahen, den Vierbeiner bei Anbruch der Dunkelheit zu erschießen. Aber warum wurde das Tier nicht betäubt?


"Die Kollegen waren immer wieder kurz davor, den Beauceron (französische Hütehunde-Rasse, Anm.d.Red.) zu schnappen. Einmal hatten sie ihn sogar in der Mangel, aber das Tier konnte sich wieder losreißen", erklärt Polizei-Pressesprecher Martin Schäfer im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS. Eine ganz Hand voll Polizeibeamter - bewaffnet mit einer Hundeschlinge - und der Besitzer selbst blieben am Ende aber erfolglos. Über zwei Kilometer entlang der Autobahn spielte der Hund mit den Menschen "Katz und Maus".

"Aber weil es immer wieder so knapp war, sahen die Kollegen keine Veranlassung, externe Hilfe vom Veterinäramt anzufordern. Erst als es dunkel wurde und eigentlich schon zu spät war - dann mussten die Kollegen eine Momententscheidung treffen, die mit dem Halter abgesprochen war. Leider eben der tödliche Schuss", so Schäfer weiter.

Es gibt Betäubungsgewehre

Die Polizei kann nämlich Unterstützung vom Veterinäramt anfordern, wenn ein Tier eine Gefahr darstellt und betäubt werden muss. "Ein Betäubungsgewehr hat das Veterinäramt für solche Fälle nicht. Jedoch sind dort die Namen von Privatpersonen bekannt, die ein Betäubungsgewehr besitzen und gegebenenfalls um Unterstützung gebeten werden können", sagt Stefan Waldmann, Pressesprecher des Landkreises. Jedoch sei es je nach Lage und Panik des Tieres schwierig, nah genug heranzukommen, um einen gezielten Schuss mit einem Betäubungspfeil zu setzen.

Kritik gab es auch für den Halter des Hundes: "Wie kann man ein junges Tier auf einem Rastplatz an der Autobahn frei herumlaufen lassen?", fragten einige O|N-Leser. Laut Polizei öffnete der Halter die Autotür und bevor er reagieren konnte, war der Hund schon entwischt. Und das, obwohl der Halter als hundeerfahren gilt. (Julius Böhm) +++

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