POLIZEIREPORT
Schläge durch Unbekannte - Unfall durch Übermüdung
Symbolbild O|N
16.06.2017 / KREIS FD -
Schläge durch Unbekannte
RASDORF. Zwei männliche Personen, ein 30-Jähriger aus Eiterfeld und ein 25-Jähriger aus Hünfeld, verließen am Donnerstag (15.6.), gegen 01.25 Uhr, das Festzelt der Kirmesdisko in der Setzelbacher Straße. Unmittelbar vor dem Zelt näherte sich ihnen aus Richtung Parkplatz eine Gruppe von etwa vier bis sechs Personen die ohne Anlass auf sie einschlugen und noch auf den am Boden liegenden 30-Jährigen eintraten. Während der 25-Jährige nur leichtere Verletzungen erlitt, wurde sein Begleiter so schwer am Kopf verletzt, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Hinweise bitte an die Polizeistation Hünfeld unter Telefon 06652 / 9658-0, das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de
Von Straße abgekommen – vermutlich Übermüdung
GROßENLÜDER. Am Mittwoch gegen 06.16 Uhr fuhr ein 18-jähriger Fuldaer mit einem weißen Kastenwagen auf der Bundesstraße 254 von Großenlüder in Richtung Fulda. In einer leichten Rechtskurve kurz vor der Abfahrt Bimbach kam er vermutlich aufgrund von Übermüdung über die Gegenfahrbahn nach links von der Fahrbahn ab. Der Kastenwagen
überfuhr eine Blumenrabatte und kollidierte anschließend mit einem Verkehrsschild. Dort kam er zum Stillstand. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit. Es musste abgeschleppt werden. Der Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 4800 Euro. Den Unfall nimmt die Polizei zum Anlass, alle Verkehrsteilnehmer zu bitten, sich nicht hinter das Steuer eines Fahrzeuges zu setzen, wenn man sich müde fühlt. Besser ist es, rechtzeitig ausreichende Pausen einzulegen. Eine Müdigkeit kommt nicht plötzlich. Notfalls macht auch eine Schlafpause auf
einem Park- oder Rastplatz durchaus Sinn. Wenn ein Fahrer durch Übermüdung einen Unfall verursacht, steht die Straftat der Straßenverkehrsgefährdung im Raum. Auch im konkreten Fall musste ein solches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, welches auch zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann.
Auf Vordermann aufgefahren
es zu leichten Verkehrsbehinderungen. Verletzt wurde niemand. +++