Schuld sind immer die anderen
Prozessauftakt wegen katastrophaler Haltung von Schäferhund und Schildkröte
Foto: Luisa Diegel
09.06.2017 / FULDA -
Offensichtlich schlimme Zustände herrschten bei einem 66-jährigen Tierhalter aus Hosenfeld, der sich dafür heute vor dem Amtsgericht Fulda verantworten musste. Obwohl gegen ihn bereits 2012 ein dreijähriges Hundehaltungsverbot verhängt worden war, hatte der Mann einen sieben Jahre alten Schäferhund und eine Gelbwangenschmuckschildkröte erneut nicht ausreichend versorgt und gepflegt, so dass die Tiere ihm behördlich weggenommen werden mussten. Die Schildkröte soll er zum Zeitpunkt der tierärztlichen Kontrolle in einem stark verdreckten, stinkenden Aquarium gehalten haben - sie sei in einem schlechten Ernährungs- und noch schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand gewesen. Ihr Rückenpanzer sei, infolge der fehlerhaften Haltung, beidseitig eingesunken und deformiert gewesen. Trotz unmittelbar eingeleiteter tierärztlicher Behandlung starb das Tier.
Auch der Schäferhund musste unter seinem Halter leiden. Der angeklagte Rentner habe ihn in einem schlecht belüfteten Raum gehalten, in dem sich zudem eine erhebliche Menge an alten Kot und mit Urin getränkter Sägespäne befunden haben soll. Das Wasser war verschmutzt, das Tier war abgemagert, verwurmt und voller Parasiten. Der Angeklagte soll dem Hund keinen ausreichenden Auslauf gegeben haben, so dass er wegen seiner überlanger Krallen nicht mehr in der Lage gewesen sein soll, beschwerdefrei zu laufen. Obwohl das Tier Blut im Urin hatte, brachte ihn sein Besitzer nicht zum Tierarzt.