Hunde anmelden

Bestandsaufnahme - Verstöße gegen Meldepflicht haben finanzielle Folgen

Anmelden ist Pflicht.
Foto: ON-Archiv

11.05.2017 / Gelnhausen - „Unsere jüngste Bestandsaufnahme hat ergeben, dass nicht alle Hundehalter ihrer Pflicht zum Anmelden ihres Hundes nachgekommen sind“, berichtet Ordnungsamtsleiterin Roswitha Krack. „Wir werden auch in diesem Jahr wieder Kontrollen durchführen, damit nicht die Hundehalter das Nachsehen haben, die ihre Tiere ordnungsgemäß anmelden und dafür die Hundesteuer entrichten“, betont Krack. Die Ordnungsamtsleiterin rät betroffenen Hundehaltern, die Anmeldung ihres Vierbeiners nachzuholen.



Verstöße gegen die Meldepflicht haben finanzielle Folgen für „Frauchen“ oder „Herrchen“: Neben einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld fällig werden. Außerdem müssen Betroffene mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen.
Die jährliche Hundesteuer beträgt für so genannte Ersthunde 57 Euro, für Zweithunde 85 Euro und für jeden weiteren Hund 112 Euro. Seit dem 1. Januar 2015 erhebt die Stadt außerdem für so genannte Listenhunde 500 Euro.
Hunde von eingetragenen Tierschutzorganisationen und aus dem Tierheim werden vergünstigt besteuert – für sie fallen im laufenden und im kommenden Kalenderjahr keine Steuern an. Als Nachweis reicht bei der Anmeldung eine Kopie des Abgabevertrags der Tierschutzorganisation aus.

Die Anmeldung der Hunde erfolgt beim Steueramt oder Einwohnermeldeamt der Stadt Gelnhausen. Ansprechpartnerin ist Christine Schuster, Telefon 06051/830-144, E-Mail: c.schuster@gelnhausen.de. „Wer seinen Hund ordnungsgemäß anmeldet, der erspart sich im Nachgang viel Ärger“, betont Ordnungsamtsleiterin Roswitha Krack. +++

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