"Da stimmte einiges nicht"
Polizei staunt über schrottreifen Schrotttransporter - 750 Kilo zu schwer

Fotos: Polizei
09.05.2017 / KREIS VB - Beamten der Polizeistation Lauterbach fiel am Freitag gegen 17:40 Uhr ein Schrotthändler aus dem Landkreis Fulda auf, mit dessen Fahrzeug offensichtlich einiges nicht stimmte. Der Klein-LKW war auf der B254 aus Richtung Maar kommend in Fahrtrichtung Lauterbach unterwegs. Der Streife war der Fiat mit Pritschenaufbau im Gegenverkehr aufgefallen, weil sich der geladene Schrott auf der Ladepritsche derart türmte, dass ein Herabfallen einzelner Metallteile bereits bei der kleinsten Ausweichbewegung oder Bremsung des Fahrzeuges zu befürchten gewesen wäre. Die Hinterachse hing so tief in der Federung, dass auch eine Überladung des Fahrzeuges bereits im Vorbeifahren mit bloßem Auge zu erkennen war.
In der Ortslage Lauterbach konnte der Schrotthändler schließlich eingeholt und sein Pritschenwagen näher in Augenschein genommen werden. Hier erhärtete sich der Verdacht der Beamten hinsichtlich eines möglichen Ladungssicherungsverstoßes, und auch die Überladung war als nahezu sicher anzusehen. Zusätzlich stellten die Polizisten mehrere technische Mängel an dem Klein-LKW fest, die eine dauerhafte Gestattung der Weiterfahrt des Schrotthändlers vorerst in weite Ferne rücken ließen.
Der Fahrzeugrahmen des Schrotttransportes war stark korrodiert und beschädigt. Er drohte bei weiterer Überbelastung durchzubrechen. Die eingebaute Feststellbremse des LKW zeigte bei deren Prüfung keine nennenswerte Bremswirkung mehr. Auch die Betriebsbremse bremste nur noch mangelhaft. Die Wegfahrsperre des Pritschenwagens war überbrückt, und der Motor konnte nur über einen extern angebrachten Schalter gestartet werden, der üblicherweise in Elektroschaltschränken verbaut wird.
Wegen der festgestellten Verstöße werden voraussichtlich sowohl den Fahrer als auch die Halterin des schrottreifen Schrotttransportes Bußgelder im hohen dreistelligen Eurobereich erwarten. Zudem sehen die Regelbußen des Bußgeldkataloges für beide verantwortlichen Personen, mehrere Punkte im sogenannten "Fahreignungsregister" in Flensburg vor. Hinzu kommen die Kosten und der Aufwand für die vollständige Entladung des Schrottfahrzeuges sowie für dessen Beförderung, Außerbetriebsetzung und schließlich für Entsorgung und Verschrottung.
Auf ein technisches Gutachten konnte im vorliegenden Fall aufgrund der Vielzahl, Ausprägung und Deutlichkeit der vorliegenden Verstöße und Mängel verzichtet werden. Auch bestehende geringfügige abfallrechtliche Verstöße wurden nicht gesondert beanzeigt. Im Nachgang dieser Feststellungen erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass sich der Kontrolldruck im Bereich "Schrotttransportfahrzeuge" in der näheren Zukunft durchaus etwas erhöhen könnte ... +++