"Weiß nicht, was mich geritten hat"
Prozess gegen jugendlichen Brandstifter - sechs Brände gelegt
27.04.2017 / FULDA -
Begonnen hatte die Brandstiftungserie im August 2015. Zunächst war eine Zündelei von trockenem Laub und Zweigen noch recht glimpflich verlaufen, obwohl durchaus die Gefahr eines Waldbrands bestanden hatte. Eine Plastikmülltonne, ein Holzstapel und ein Kunststoffmüllcontainer wurden ebenfalls mutwillig angezündet. Wesentlich mehr Schaden entstand, als der Angeklagte eine Scheune ansteckte und schließlich an einem Wohnhaus gleich an mehreren Stellen Feuer entfachte. In allen Fällen war das Glück auf Seiten der Geschädigten: entweder wurde das Feuer noch rechtzeitig entdeckt oder konnte schnell gelöscht werden. Meistens war der junge Feuerwehrmann einer der ersten an der von ihm gelegten Brandherde und half löschen.
"Ich weiß selber nicht, was mich da geritten hat", sagte der Angeklagte heute vor Gericht. Sein Motiv blieb für die anwesenden Medienvertreter im Dunkeln, weil während der Aussage des sachverständigen Psychiaters die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Die Hintergründe der Taten beträfen die Persönlichkeitsrechte des Heranwachsenden und sollten deshalb nicht öffentlich erörtert werden, argumentierte der Verteidiger. Dem folgte das Gericht.
Trotz dieser Fürsprache sah die Staatsanwältin die Sachlage etwas anders und erörterte in ihrem Plädoyer, warum sie die besondere Schwere der Schuld als gegeben ansah. Es sei lediglich einem glücklichen Zufall zu verdanken, dass bei den Brandstiftungen kein Mensch zu Schaden gekommen sei. Besonders die letzten beiden Brandstiftungen hätten Menschenleben gefährden können. Weil auch die Restgefahr einer psychischen Erkrankung nicht völig auszuschließen sei, forderte die Staatsanwältin eine Gesamtjugendstrafe von 18 Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden solten. Zusätzlich sollte er in 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung absolvieren.
Auch das Gericht sah in den sich steigernden Brandstiftungen keine Bagatelldelikte, hielt dem Angeklagten aber tätige Reue und die Tatsache zugute, dass er sich noch nie etwas hatte zuschulden kommen lassen. Dass er mit seinen Zündeleien niemals Menschen schaden wollte, nahm der Richter ihm aber nicht ab. "Sie als Feuerwehrmann sind doch vom Fach und wissen genau, wie schnell sich ein Brand ausbreiten kann!"
Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit für ein eigenes Fazit: " Ich will mich noch einmal in aller Form für meine Taten entschuldigen und mich bemühen, ein besseres Leben zu führen", sagte er abschließend.(Carla Ihle-Becker)+++