POLIZEIREPORT

Wohnhausbrand - Betrunkener randaliert



22.03.2017 / RHÖN/THÜRINGEN - Wohnhausbrand 


SCHMALKALDEN. Am frühen Abend des 21.03.2017 musste die Feuerwehr zu einem Wohnhausbrand in den Herrengrund in Schmalkalden ausrücken. Die 88 Jahre alte Eigentümerin eines Einfamilienhauses bemerkte gegen 18.00 Uhr Feuer und Rauch im Erdgeschoss und lief ins Freie. Anschließend informierte sie einen Nachbarn, der die Rettungsleitstelle alarmierte. 30 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Schmalkalden waren mit insgesamt 8 Fahrzeugen schnell am Brandobjekt und löschten die Flammen. Sie konnten dabei das Gebäude wegen der starken Rauchentwicklung nur mit Atemschutzausrüstung betreten. Nach ersten Erkenntnissen brach das Feuer in unmittelbarer Nähe des Elektroverteilerkastens des Gebäudes aus. Die 88-Jährige, welche das Haus allein bewohnte, wurde zwar durch das Feuer nicht verletzt, wegen der großen Aufregung kam sie jedoch vorsorglich in das Klinikum Schmalkalden. Nach einer ärztlichen Untersuchung konnte sie dieses verlassen und kam bei Nachbarn unter. Der Schaden am Gebäude wird auf 50.000 Euro geschätzt. Ob das Haus wieder bewohnbar wird steht gegenwärtig noch nicht fest. Zur genauen Ursache ermitteln Beamte der Suhler Kriminalpolizei.

Betrunkener randaliert


LEIMBACH. Am gestrigen Sonntag, gegen 22:35 Uhr, lief ein 32-jähriger Mann aus Bad Salzungen betrunken durch die Salzunger Straße in Leimbach und randalierte. Er beschädigte ein Hoftor, weiterhin zerstörte er eine Blumenschale, welche sich in einer Einfahrt befand. Selbst nach Ansprechen durch Zeugen ließ sich der Mann nicht von weiteren Beschädigungen abhalten. Weiterhin drohte er einem Zeugen mit Schlägen. Erst mit dem Eintreffen eines weiteren Zeugen konnten weitere Beschädigungen verhindert werden. Durch die herbeigerufene Polizei wurden die Personalien des Beschuldigten festgestellt. Bei einer weiteren Überprüfung in der Ortslage Leimbach durch die Polizeibeamten wurden weitere Beschädigungen festgestellt. Die Höhe des Gesamtschadens kann zurzeit noch nicht bestimmt werden. +++

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