Junge Union Main Kinzig fordert:
Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen in Gelnhausen und Hanau
15.03.2017 / REGION -
Die jüngsten Vorfälle beim Barbarossamarkt in Gelnhausen sowie in der Innenstadt von Hanau nimmt die Junge Union Main-Kinzig (JU MKK) zum Anlass, die Bereitschaft zur Aufarbeitung und Aufklärung seitens den politisch Verantwortlichen im Main-Kinzig-Kreis kritisch zu hinterfragen. Der Main-Kinzig-Kreis sah sich an den vergangenen Wochenenden mit einer bisher beispiellosen Form von gewaltsamen Ausschreitungen konfrontiert. In Hanau hatten sich Anfang März etwa 150 junge Männer zu einer Massenschlägerei verabredet, in Gelnhausen prügelten sich 30 Hanauer mit 70 Gelnhäusern. „Es ist leider festzustellen, dass an den vergangenen Wochenenden junge, überwiegend ausländische Täter durch den Landkreis zogen, um an öffentlichen Plätzen den Rechtsfrieden zu brechen und andere Gruppen sowie Polizeikräfte tätlich und mit Gegenständen anzugreifen.“, so der JU-Pressesprecher Konrad Schäfer.
Nur dem vorbildlichen Eingreifen der örtlichen Polizeikräfte sei es zu verdanken, dass die Situationen nicht vollends eskalierten. Dennoch sei festzuhalten, dass bei solchen sich nun scheinbar wiederholenden Situationen, in denen sich wenige Streifenbeamte mehr als hundert gewaltbereiten jungen Männern gegenübersehen, insbesondere auch die Aufklärungsarbeit deutlich erschwert ist.
So würde zumindest eine durchgehende Videoüberwachung der öffentlichen Plätze im Nachgang die Aufklärungsarbeit der Polizei und der Justiz erleichtern. Dies gelte insbesondere dann, wenn - den Medienberichten zufolge - dieselben Tätergruppen an verschiedenen Orten im Landkreis auftauchen und sich einer Festnahme entziehen. „Leider haben sich SPD und Grüne jüngst in Gelnhausen aus ideologischen Gründen gegen die Einrichtung einer Videoüberwachung gestellt. Die Fraktionen von SPD und Grüne entlarven sich somit selbst als Sicherheitsrisiko für Gelnhausen und den Landkreis.“, so der JU-Kreisvorsitzende Pascal Reddig.
„Ross und Reiter müssen nun klar benannt werden und die notwendigen sicherheitspolitischen Konsequenzen in den Kommunen gezogen werden. Oberstes Gebot ist es, mögliche „No-Go-Areas“ in den Kommunen zu verhindern, den Tätern habhaft zu werden und diese der vollen Härte des Rechtsstaats zuzuführen“, stellt Wiegelmann abschließend fest. +++