Rechte der Werkstatt-Räte gestärkt

Interessenvertreter von Menschen mit Behinderung tagen - "mehr Mitbestimmung"

Die Delegierten der Werkstatträte aus ganz Deutschland trafen sich zu einer Tagung in Langenselbold.

04.03.2017 / LANGENSELBOLD - Mehr Mitbestimmung – das haben die Werkstatt-Räte in Deutschland lange gefordert, und jüngst wurde die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) reformiert. Nun geht es den Interessenvertreten der Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung auch darum, sich mit den neuen Rechten vertraut zu machen. Die Delegierten der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte aus 14 Bundesländern trafen sich kürzlich zu einer Tagung in der Klosterberghalle Langenselbold. Diese Landesarbeitsgemeinschaften vertreten etwa 300 000 Menschen mit Behinderung in etwa 750 Werkstätten.

Bei diesem Treffen wurden vor allem die Finanzierung der Arbeit der Werkstatträte besprochen und die Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetzes auf Werkstatträte. Leider konnten nicht alle Landesarbeitsgemeinschaften an der Sitzung teilnehmen, „weil ihnen das Geld fehlt“, erklärte Kristina Schulz, Vorstand von Werkstatträte Deutschland (WRD). „Recht haben und Recht bekommen ist was völlig anderes“, ergänzte Jürgen Thewes, Vorstand von WRD. Die Werkstatträte arbeiteten schon lange intensiv auf Landes- und Bundesebene, um sich für die Rechte der Menschen mit Behinderung einzusetzen. Doch dies immer nur auf Sparflamme. „Jetzt steht im Bundesteilhabegesetz, dass diese Arbeit von den Werkstätten bezahlt werden muss. Hoffentlich halten sich die Werkstätten an das Gesetz und finanzieren nun endlich diese Arbeit“, hieß es seitens der Tagungsteilnehmer.

Zentrale Punkte waren außerdem die Stärkung der Mitbestimmungsrechte und die flächendeckende Einführung von Frauenbeauftragten in den Werkstätten. Mitbestimmungspflichtig sind beispielsweise Regelungen zur täglichen Beschäftigungszeit, Neuregelungen werkstattinterner Entgeltordnungen oder Vereinbarungen im Bereich Verpflegung. Besteht bei mitwirkungs- oder mitbestimmungsrelevanten Fragestellungen keine Einigkeit zwischen Werkstattrat und -leitung, kann eine sogenannte „Vermittlungsstelle“ einberufen werden. Die Entscheidung der Vermittlungsstelle ist künftig bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten bindend, sofern diese nicht das Personal betreffen.



Eine weitere wichtige Neuregelung ist die verpflichtende Einführung von Frauenbeauftragten: Dies sind Frauen mit Beeinträchtigungen, welche die Interessen der weiblichen Werkstatt-Beschäftigten vertreten und Unterstützungsangebote organisieren. Durch Gesprächsangebote, die Organisation von Selbstverteidigungskursen sowie Kooperationen mit externen Beratungsstellen sollen beschäftigte Frauen gestärkt und vor Gewalt geschützt werden. Schulungen und intensive Begleitung seien die Grundlage für eine gute Arbeit der Frauenbeauftragten, so die Tagungsteilnehmer.  +++

X