Totes Krokodil im Straßengraben
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz? Polizei hofft nach wie vor auf Hinweise
Fotos: Polizei
17.02.2017 / SCHLITZ -
Diese Nachricht sorgte am gestrigen Donnerstag für Furore: Nachdem der zehnjährige Julius B. am gestrigen Donnerstag ein Krokodil in einem Straßengraben in Schlitz gefunden hatte, sind bisher nur wenige Hinweise bei der Polizei eingegangen. "Keiner der Hinweise war konkret und führte bisher zu weiteren Ermittlungsansätzen", heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei.
Die Polizei in Schlitz geht derzeit von einem Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzes aus, da nicht auszuschließen ist, dass das Tier von seiner Besitzerin oder seinem Besitzer nicht artgerecht gehalten wurde. Zudem sieht die Rechtslage in Hessen so aus, dass Krokodile, egal welcher Art, grundsätzlich als sogenannte "gefährliche Tiere" deklariert sind.
Zuständig für eine Erlaubnis wären die örtlichen Ordnungsbehörden. Die Polizei geht davon aus, dass das Umfeld der Tierbesitzerin oder des Tierbesitzers sicherlich etwas von dem Krokodil mitbekommen haben muss. Insofern erhoffen sich die ermittelnden Beamten Hinweise genau aus diesem Umfeld, seien es Nachbarn, Freunde oder Verwandte, über die Besitzerin oder den Besitzer. Hinweise bitte an den Polizeiposten in Schlitz unter 06642/1647 oder die Polizei in Lauterbach unter 06641/971-0 sowie im Internet unter www.polizei.hessen.de/onlinewache. +++