Informationen zum Pflegestärkungsgesetz
Angelika Rogowski steht zahlreichen Zuhörern Rede und Antwort
Foto: Caritas/ Winfried Möller
14.02.2017 / FULDA - In einem fachkundigen Vortrag informierte Angelika Rogowski (M.A.) die zahlreichen Zuhörerinnen und Zuhörer im Auftrag des Caritasverbandes für die Regionen Fulda und Geisa über die Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und das Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Dabei kamen Informationen zum Begutachtungsverfahren, Leistungen des SGB XI und Hilfsmittel sowie die Neuerung des PSG II nicht zu kurz.
Mehr als zehn Jahre habe eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf sich warten lassen, so die Diplom Pflegewirtin (FH) und Pädagogin für Pflege- und Gesundheitsberufe in der Caritas Altentagesstätte, Am Hexenturm in Fulda. Seit Beginn des neuen Jahres gebe es endlich eine neue und angemessene Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dieser würde alle relevanten Beeinträchtigungen für das Leben und die Alltagsbewältigung eines Pflegebedürftigen berücksichtigen.
Dabei würden körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen bei der Einstufung beurteilt und pflegefachlich angemessen berücksichtigt. So gebe es jetzt anstatt der drei Pflegestufen neu fünf Pflegegrade. Pflegebedürftige, die bereits eine Pflegestufe hätten, würden automatisch in die neuen Pflegegrade überführt. Dabei würde laut Gesetz der Bestandsschutz garantiert und dürfe niemand schlechter gestellt werden. Künftig würden anhand von 64 Kriterien, die den Pflegemodulen Mobilität (Gewichtung 10 Prozent), kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (2 und 3 zusammen 15 Prozent), Selbstversorgung (40 Prozent), Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent) und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 Prozent) zugeordnet würden, der Pflegebedarf ermittelt.