Rückkehr von Wolf und Luchs

Neue Entschädigungsregelung für Nutztierhalter bei Riss durch Luchs


Foto: Pixabay

20.01.2017 / THÜRINGEN - Das Thüringer Umweltministerium hat zum Jahresbeginn eine Entschädigungsregelung für Nutztierhalter bei Luchsübergriffen eingeführt. Damit trifft der Freistaat Vorsorge für mögliche Schadensfälle durch die größte Raubkatze Europas. Exemplare aus erfolgreich etablierten Luchspopulationen im Harz und vermutlich aus Bayern einwandernde Tiere streifen inzwischen auch durch Thüringer Wälder.



„Die Rückkehr des Luchses ist ein Gewinn für die Artenvielfalt. Thüringen ist vorbereitet, wenn es zu Übergriffen auf Nutztiere kommen sollte. Wir unterstützen Schaf- und Ziegenhalter mit einer Schadensregulierung“, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund. Mit der Erweiterung der bisherigen Förderrichtlinie Wolf werden künftig auch Schäden an Nutztieren wie Schafen oder Ziegen durch Luchsübergriffe ersetzt. Seit der Rückkehr des Luchses nach Thüringen im Jahr 2004 hat es bislang einen Schadensfall gegeben. Präventionsmaßnahmen wie Schutzzäune werden nicht gefördert. Zäune sind kein Hindernis für den Luchs, der mit großer Sprungkraft und Kletterfähigkeit ausgestattet ist.

Monitoring-Projekt für Luchs und Wolf startet im Frühjahr
Das Thüringer Umweltministerium plant gegenwärtig gemeinsam mit dem NABU und dem Landesjagdverband ein Fotofallen-Monitoring, das im April starten soll. Zielarten sind Wolf und Luchs. Der Kameraeinsatz wird in den bekannten Lebensräumen des Wolfes (Umfeld Ohrdruf) und des Luchses (Südharz) sowie in Gebieten mit vermuteten Vorkommen erfolgen. Die Auswahl der Gebiete mit vermuteten Vorkommen erfolgt u.a. anhand der Kriterien Lebensraumstruktur, Sichtungen und Nachweise in der jüngeren Vergangenheit. Ziel des Projektes ist es, bessere Kenntnisse zur Verbreitung der Arten sowie Nutzung der Thüringer Kulturlandschaften durch beide Beutegreifer zu gewinnen. Im ersten Projektjahr wird die Kameraanzahl bei ca. 50 Stück liegen. Die Kosten für Technik und Beschilderung liegen bei ca. 25.000 Euro. Der Projektzeitraum ist zunächst auf 24 Monate angelegt.

Hintergrund
Zwischen 2000 und 2006 wurden im niedersächsischen Teil des Harzes 24 Luchse ausgewildert. Diese Population vermehrt sich seitdem erfolgreich und breitet sich auch über den Harz hinaus aus. Im Jahr 2004 wurde erstmals seit zwei Jahrhunderten ein Luchs in Thüringen gesichtet.
Am 2. Februar 2015 wurde ein Luchs bei Gräfenthal im Thüringer Schiefergebirge dokumentiert, der aus Bayern zugewandert sein könnte. Für den Wolf gelten weiterhin die Förderkonditionen für Schutzmaßnahmen. Zu 75 Prozent förderfähig sind u.a. Netzzäune mit Weidezaungeräten, ein Untergrabungsschutz bestehender Zäune, Breitbandlitzen an den Zäunen sowie die Anschaffung von Herdenschutzhunden. Reißt ein Wolf trotz anerkannter Schutzmaßnahmen ein Tier, so bekommt der Besitzer den Wert zu 100 Prozent erstattet.

Außerhalb der Förderkulisse Wolfsgebiet ist eine Entschädigung wolfsbedingter Nutztierrisse auch ohne Umsetzung spezifischer Wolfsabwehrmaßnahmen weiterhin möglich. Im abgelaufenen Jahr 2016 hat es keinen Schadensfall durch den Wolf in Thüringen gegeben. Insgesamt wurden 21.336 Euro Fördermittel für Schutzmaßnahmen bewilligt. Weitere Informationen zur Förderung unter:
https://www.thueringen.de/th8/tmuen/naturschutz/wolf-luchs/index.aspx  +++



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