Scheibe vor Fahrt enteisen!

Fahrzeugführer im "Blindflug" unterwegs


Fotos: Polizei

11.01.2017 / RHÖN - Das Enteisen der Fahrzeugscheiben vor Fahrtantritt stellt bei den momentanen Witterungsverhältnissen für den einen oder anderen Fahrzeugführer offensichtlich eine schier unlösbare Aufgabe dar. Wiederholt wurden durch Beamte der Polizeiinspektion Bad Brückenau im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeuge festgestellt, die sich teils mit komplett vereisten Front- und Seitenscheiben im regulären Verkehr bewegten.



Ein derartiges im "Blindflug" Fahren stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar und wird grundsätzlich mit einem erhöhten Verwarnungsgeld geahndet, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. Sollte es zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder im schlimmsten Fall zu einem Verkehrsunfall kommen, droht sogar eine Strafanzeige. Die Polizei weist daher ausdrücklich darauf hin, dass Fahrzeug vor Fahrtantritt so zu enteisen, dass die Sicht für den Fahrzeugführer rundum gewährleistet ist. +++



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