Umstrukturierung in Eigenverwaltung

Bauunternehmung Willi HERRMANN stellt Sanierungsantrag unter Insolvenzschutz

Die Rohbaustelle des Feuerwehrhauses in Philippsthal-Heimboldshausen, eines der großen Projekte der Fa. Herrmann in 2016. Im Hintergrund die Abraumhalde des K+S Werkes Hattorf ....
Foto: Gerhard Manns

10.01.2017 / PHILIPPSTHAL - Aufgrund sinkender Gewerbesteuereinnahmen der umliegenden Kommunen von Philippstahl erwartet Axel Beuth, Geschäftsführer der Bauunternehmung Willi Herrmann GmbH & Co. KG, in den nächsten Jahren weniger Investitionen in die Infrastruktur. „Die öffentliche Hand ist einer unserer großen Kunden. Der zu erwartenden Rückgang öffentlicher Aufträge wird zu Verlusten im Bereich Straßenbau führen, die wir trotz erfolgreicher Vertriebsarbeit im Hochbau nicht kompensieren können. Unser Ziel ist es, das Bauunternehmen Willi Herrmann durch die Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenverwaltung umfassend neu aufzustellen und wieder dauerhaft wettbewerbsfähig zu machen“, erklärt Beuth.



Vor diesem Hintergrund hat das Unternehmen beim Amtsgericht Bad Hersfeld einen Antrag auf Sanierung unter Insolvenzschutz in Eigenverwaltung gestellt. Mit dem ESUG, dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, hat der Gesetzgeber seit 2012 hierzu die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter wurde Dirk Ritzenhoff von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung bestellt.

Das Bauunternehmen wird in dem Verfahren betriebswirtschaftlich und juristisch von Buchalik Brömmekamp aus Düsseldorf beraten. Das Beratungsunternehmen hat unter anderen bereits die Bauunternehmen Gottfried Puhlmann (Berlin), Windolph in Leipzig, Friedrich Müsse GmbH & Co. KG (Erntebrück), Kurth Tiefbau GmbH (Odenthal) und das Garten- und Landschaftsbauunternehmen Hermann Trautmann GmbH (Mülheim an der Ruhr) erfolgreich durch eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung geführt. Darüber hinaus wird der Sanierungsexperte Heinz-Peter Derrix-Belau von der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung die Unternehmensleitung als Sanierungsgeschäftsführer ergänzen.

„Da das Verfahren keinen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit hat, werden wir alle Bauprojekte unverändert fortführen, Neuaufträge annehmen und in der gewohnten Qualität bearbeiten. Der Geschäftsbetrieb läuft völlig normal weiter. Lieferanten und Kunden unterstützen den derzeitigen Sanierungsprozess“, erklärt Geschäftsführer Beuth. Die rund 120 Mitarbeiter wurden heute auf einer Betriebsversammlung über den Antrag informiert. Ihre Löhne und Gehälter sind weiter gesichert. „Mit dem Verfahren werden wir Willi Herrmann an die künftigen Umsätze anpassen und die aktuell schwierige wirtschaftliche Lage überwinden“, so Sanierungsexperte Heinz-Peter Derrix-Belau.

Im Gegensatz zur Regelinsolvenz ist die Unternehmensleitung in der Eigenverwaltung weiterhin verfügungsberechtigt. Sie steht unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters, der die Interessen der Gläubiger wahrt und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen hat. Das Amtsgericht hat als vorläufigen Sachwalter Dirk Ritzenhoff von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung bestellt. „Bei meinem ersten Besuch habe ich einen sehr guten Eindruck von dem Unternehmen gewinnen können. Da die Beteiligten hoch motiviert sind, sehe ich für das Unternehmen eine sehr gute Chance, die Sanierung erfolgreich durchzuführen“, erklärte der vorläufige Sachwalter Ritzenhoff.   +++

Hintergrund: Die vorläufige Eigenverwaltung (§270a InsO) - Seit dem 1. März 2012 lässt die neue Insolvenzordnung auf Antragstellung eine sogenannte vorläufige Eigenverwaltung zu. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung weiterhin im Amt und kann die Geschicke des Unternehmens weiter lenken. Anstatt eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat hauptsächlich die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Im Einvernehmen mit den Gläubigern, dem vorläufigen Sachwalter und dem Insolvenzgericht will das Verfahren die Fortführung eines Unternehmens unter dem Schutz der Insolvenzordnung ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, dem Unternehmen nach Möglichkeit den bisherigen Gesellschafterkreis zu erhalten und es nicht zu zerschlagen. Deshalb soll das Unternehmen auch nicht verkauft (asset deal), sondern über einen Insolvenzplan entschuldet werden. Regelmäßig gehen Unternehmen deutlich gestärkt aus diesem Verfahren hervor, denn die Passivseite der Bilanz wird durch Gläubigerverzichte erheblich gestärkt. Am Ende des Verfahrens hat sich die Eigenkapitalquote meist um bis zu 70% verbessert.

Die Willi Herrmann GmbH & Co. KG ... ist auf die Bereiche Straßen-, Kanal-, Hoch- und Stahlbetonbau spezialisiert. Die Bautätigkeiten des Unternehmens mit rund 120 Mitarbeiter erstreckt sich in einem Umkreis von 50 km um den Standort Philippsthal. Zu den Kunden zählen öffentliche Auftraggeber sowie Unternehmen und Privatpersonen.

Buchalik Brömmekamp ... ist als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung spezialisiert, mittelständische Unternehmen innerhalb und außerhalb der Krise auf Erfolgskurs zu bringen. Leistungen der Buchalik Brömmekamp werden durch eine Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei sowie einer Unternehmensberatung angeboten. Interdisziplinär arbeiten Betriebswirte, Ingenieure und Juristen zusammen und bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. Buchalik Brömmekamp entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. Buchalik Brömmekamp hat bisher 100 Unternehmen nach dem neuen Gesetz beraten.
Kontakt Buchalik Brömmekamp: Robert Buchalik, Tel. +49 211 828977-0, E-Mail: robert.buchalik@buchalik-broemmekamp.de

Die Insolvenzverwaltung Flöther & Wissing .... gehört seit mehr als 20 Jahren zu den führenden deutschen Kanzleien auf allen Gebieten des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts. An zehn Standorten in Deutschland sind wir vertreten und genießen seit Jahren überregionales Ansehen. In nationalen Rankings des INDAT Report, des JUVE-Verlages und der Wirtschaftswoche nimmt die Kanzlei regelmäßig Spitzenplätze ein. Laut dem Insolvenzkanzlei-Rankings der Wirtschaftswoche gehört Flöther & Wissing zu den Top-Kanzleien in Deutschland. Namenspartner Prof. Lucas Flöther ist zudem der am häufigsten bestellte Insolvenzverwalter in Ost-Deutschland.  +++

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