Widerspruch ohne Erfolg

Beim Landgericht Frankfurt: Dr. AL-HAMI gewinnt gegen Verlag PARZELLER

Am Landgericht Frankfurt wurde der Widerspruch letzte Woche verhandelt.
Alle Fotos: Christian P. Stadtfeld

28.12.2016 / FULDA/FRANKFURT - Zwei Tage vor Weihnachten hat die 3. Zivilkammer beim Landgericht Frankfurt einen Rechtsstreit zwischen dem Fuldaer Neurochirurgen und Chef der Fachklinik "Neuro-Spine-Center" Dr. Samir Al-Hami und dem Verlag Parzeller (Fuldaer Zeitung) öffentlich verhandelt. Heute, fünf Tage später, steht das Urteil fest: Al-Hami hat gewonnen, der Verlag Parzeller muss sämtliche Kosten tragen. Über die Hintergründe hat O|N bereits ausführlich berichtet.



In dem schon lange schmorenden Streit ging es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren, das Al-Hami bereits im Oktober mit Erfolg erwirkt hatte. Der Grund: in einem FZ-Bericht seien "bewusst falsche Fakten" aufgeführt worden, so der Vorwurf des Neurochirurgen. Der Parzeller Verlag kündigte damals schon an, Widerspruch dagegen einzulegen und ließ es auf ein Urteil ankommen. Zum Gerichtstermin am 22. Dezember erschienen Chefredakteur Michael Tillmann als Vertreter des Verlagshauses sowie Reporter Dr. Volker Nies und Neurochirurg Dr. Michael Eichler als Zeugen. Beide wurden aber nicht gehört. Während die Parzeller-Rechtsanwältin keinen Grund für eine Negativ-Kampagne gegen Al-Hami und seine Klinik sah, warf Al-Hamis Anwalt dem FZ-Redakteur vor, "sorgfaltswidrig gearbeitet" zu haben. Eine außergerichtliche Einigung war trotz der Bemühungen des Gerichts aussichtslos. Deshalb sprach die Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Frowin Kurth nun das Urteil zugunsten des Arztes.

In einer ersten Reaktion äußerte sich Al-Hami zufrieden: "Die FZ muss lernen, dass Unwahrheiten zu verbreiten, nicht mit dem Medienrecht vereinbar ist. Meine gerichtliche Auseinandersetzung richtet sich ausschließlich gegen die Machenschaften der Parzeller-Geschäftsführung, nicht gegen die Redaktion." O|N hat auch beim Verlag Parzeller eine schriftliche Stellungnahme angefragt. Geschäftsführer Rudolf Lechner erklärte: "Eine Stellungnahme kann ich erst abgeben, wenn ich was vorliegen habe."

Die offzielle Urteilsbegründung liegt nach Angaben von Dr. Severin Müller-Riemenschneider (Media Kanzlei Frankfurt am Main), dem Rechtsanwalt von Dr. Al-Hami, noch nicht vor. Weitere Nachfragen bei Dr. Arne Hasse, dem Sprecher des Landgerichts, blieben am Dienstagnachmittag erfolglos. Er war telefonisch nicht erreichbar.

OSTHESSEN|NEWS hat den 33-Minuten-Prozess in Frankfurt vor Ort begleitet und berichtet ausführlich, sobald die Begründung der 3. Zivilkammer vorliegt. (Christian P. Stadtfeld) +++

X