Scharfe Kritik an K+S-Versenkerlaubnis
BUND kritisiert Verlängerung bis 2021 - Gemeinde Gerstungen will klagen
24.12.2016 / REGION -
BUND: Skandalöser Rechtsverstoß - Jeder Tropfen Salzwasser ist zu viel!
Erfurt/ Frankfurt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet die heute vom Regierungspräsidium Kassel erteilte Erlaubnis zur weiteren Verpressung riesiger Mengen salzhaltiger Abwässer in den Untergrund als einen skandalösen Rechtsverstoß. Jörg Nitsch, stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND ist überzeugt: „Jeder Tropfen Salzwasser, der in den Untergrund verpresst wird, gefährdet die Trinkwasserversorgung und ist deshalb ein Tropfen zu viel. K+S hat heute eine weitere Hilfestellung der Hessischen Landesregierung bekommen, die sich sehr zum Schaden der Umwelt auswirkt.“ Der BUND wird seine Klagemöglichkeiten prüfen und hofft, den Schutz der Umwelt vor Gericht durchsetzen zu können.
Es ist nicht mehr strittig, dass in den Boden verpresstes Salzwasser aufsteigt und die Gefahr einer Verschmutzung des Grundwassers und einer Gefährdung der Trinkwasserversorgung auslöst. Selbst bei einem sofortigen Stopp der Versenkung wird es zu einem weiteren Anstieg der Salzkonzentration im Grundwasser kommen. Schon in der Vergangenheit mussten Trinkwasserbrunnen in der Werra-Region stillgelegt werden. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen. Die heute erteilte Erlaubnis widerspricht eklatant der früheren Zusage der Landesregierung, dass die Verpressung des Salzwassers aus Gründen des Grundwasserschutzes im Jahr 2015 beendet wird. „Mit der heutigen Entscheidung wird K+S für seine umweltpolitische Ignoranz belohnt,“ kritisiert Jörg Nitsch vom BUND.
Der BUND wirft der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz Wortbruch vor. Immer wieder hatte sie bekräftigt, dass K+S nur dann eine Verpressungserlaubnis erhalten würde, wenn das Unternehmen mit einem dreidimensionalen Modell, dem so genannten 3D-Modell, die Unbedenklichkeit der Verpressung nachweisen könne. Nun wurde die Erlaubnis erteilt, obwohl es an einem strengen Unbedenklichkeitsnachweis fehlt. Die zuständigen Fachbehörden in Hessen und Thüringen hatten im Erlaubnisverfahren immer wieder auf die Mängel des Modells hingewiesen. Doch statt die Mängel zu beheben, wurde es immer weiter vereinfacht.
Für Jörg Nitsch vom BUND ist nicht nachvollziehbar, wie das Regierungspräsidium Kassel in dieser Situation die Erlaubnis zur weiteren Verpressung erteilen konnte. Die Entscheidung verstößt eindeutig gegen den so genannten „Besorgnisgrundsatz“ im Wasserrecht. Dieser verlangt, dass Erlaubnisse nur erteilt werden dürfen, wenn die Verunreinigung von Trink- und Grundwasser sicher ausgeschlossen ist.
Wieder „allerletzte“ Versenkgenehmigung – Gemeinde wird klagen
Ein funktionsfähiges 3-D-Grundwassermodell, geschweige denn eine hinreichend sichere Prognose zum Ausschluss der Gefährdung der Trinkwasserversorgung, liegt offenkundig nicht vor. Das 3 D-Modell sollte vor allem dazu dienen den Verbleib des versenkten Salzabwassers modellhaft darzustellen und Prognosen zur Ausbreitung des Salzabwassers bei zukünftiger Versenkung liefern. Offenbar wurde auch Druck auf Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde ausgeübt um einen für K+S positiven Bescheid zu erteilen. Hier nimmt man billigend in Kauf, dass Behördenmitarbeiter ihre beamtenrechtlichen und staatsbürgerlichen Pflichten verletzen müssen. Diese Genehmigung reiht sich nahtlos ein in die seit 2009 immer wieder erteilten „letzten“ Versenkgenehmigungen.
Für die Klage gegen die Versenkgenehmigung von 2009 bis 2015 gab es ebenfalls bisher keinen Termin für die Hauptverhandlung, auch wenn zwischenzeitlich durch das Verwaltungsgericht Kassel umfassende Bemühungen zur Sachaufklärung erfolgten. Die Anfechtung gegen die in 2015 erteilte Genehmigung wurde selbst im Eilverfahren nicht entschieden. Das heißt, in den letzten 10 Jahren hat sich kein Verwaltungsgericht inhaltlich mit den Klagen der Gemeinde Gerstungen gegen die Versalzung ihres Trinkwassers auseinandergesetzt. Auch wenn die Verfahren komplex sind, bei den nach unserer Ansicht offensichtlichen extremen und gravierenden Verstößen gegen Recht und Gesetz muss gehandelt werden.
Wir gehen davon aus, dass dieser Zustand für die Gerichte nunmehr Ansporn ist, dem Rechtsstaat zu entsprechen. Deshalb hat der Gemeinderat bereits beschlossen, auch gegen eine weitere Genehmigung zur Versenkung von Salzabwasser Klage einzulegen und einstweiligen Rechtschutz zu beantragen. Wir hoffen nun ebenfalls darauf, dass die Beschwerde der Meininger Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der Anklage durch das Landgericht Meiningen beim Oberlandesgericht in Jena sorgfältig geprüft und die Versenkung von Salzabwasser in der Gerstunger Mulde vor einem öffentlichen Gericht verhandelt wird. Doch auf der Strecke bleibt nicht nur das gesetzlich garantierte Recht der Gerstunger Bürger auf sauberes und bezahlbares Trinkwasser, sondern auch das Interesse der vielen Kalikumpel an einem sicheren Arbeitsplatz.
Viele Kumpel sehen zwar in der Gemeinde Gerstungen diejenige, die ihren Arbeitsplatz gefährdet. Verantwortlich für die Situation dürfte jedoch die Konzernleitung mit dem Streben nach Maximalprofiten und dem Festhalten an alten, offenkundig gesetzeswidrigen Entsorgungswegen sein. Es geht gar nicht darum, Arbeitsplätze gegen Umweltschutz auszuspielen. Im Gegenteil, Arbeitsplätze im Kalibergbau sind nur mit zukunftssicheren und gesetzeskonformen Entsorgungs- bzw. Aufbereitungstechnologien zu erhalten". +++