"Profitieren würde da nur der Arbeitgeber"
Familienbund zur Änderung der Kita-Satzung: "Nicht zu Lasten von Familien"
Foto: Familienbund der Katholiken
05.12.2016 / FULDA -
In der nächsten Sitzung der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember geht es auch um zwei Veränderungen zur Satzung der Fuldaer Kindertagesstätten. Zum einen soll das Verpflegungsentgelt nach drei Jahren um 12 bis 13 Prozent angehoben werden, zum anderen sollen Eltern bei streikbedingten Schließungstagen keine Gebührenerstattung mehr einfordern können (siehe § 17 Abs. 4 der Satzung). Bislang müssen Eltern laut Satzung nur bei ferien- und urlaubsbedingten Schließtagen weiterzahlen, nicht jedoch bei Schließtagen aus anderen Gründen wie beispielsweise bei Streik. "Beide vorgesehenen Änderungen führen eindeutig zu Belastungen von Familien", erklärte Hubert Schulte, der Landesvorsitzende des Familienbundes der Katholiken.
Während die Anhebung der Essenskosten grundsätzlich nach drei Jahren zu erwarten war, in der Höhe allerdings deutlich stärker ausfallen würde als die Vergütungserhöhungen und als die Inflationsrate im gleichen Zeitraum, sei der vorgesehene Ausschluss der Gebührenerstattung bei streikbedingten Schließungszeiten - zuletzt im Jahr 2015 - ein grundsätzlicher Affront für die Familien. Für sie würde damit eine Situation geschaffen, in der sie neben der kurzfristigen Organisation einer Ersatzbetreuung für die Streiktage im Prinzip die Betreuung doppelt zahlen müssten, für die Ersatzbetreuung und – ohne Gegenleistung - an die Stadt für nicht erfolgte Betreuung.
Die Stadt dagegen würde ihre Kostenersparnis erhöhen. Denn für die Streikdauer würden die Erzieher keine Vergütung von der Stadt, sondern Streikgeld von der Gewerkschaft erhalten. Die Stadt als Träger spare somit mindestens 60 Prozent der Gesamtkindergartenkosten – so hoch sind die Personalkosten - und profitiere damit umso mehr, je länger der Streik andauert. Da die Kita-Gebühren nur maximal 25 Prozent der Gesamt-Kita-Kosten abdecken würden, würde die Stadt selbst bei vollständiger Gebührenerstattung während des Streiks noch mindestens 35 Prozent und damit ein Drittel der Gesamtkosten sparen – aber das scheine ihr nicht zu genügen, kritisiert Schulte. Andere Städte seien da im vergangenen Jahr familienfreundlicher: Gießen habe den Eltern die vollen Gebühren erstattet, Kassel immerhin zwei Drittel, Fulda mit etwa 9.000 Euro nur einen deutlich geringeren Anteil.
Wenn man darüber hinaus beobachten könne, dass die Stadt Fulda im Erzieherbereich nahezu durchgängig Neueinstellungen sachgrundlos auf zwei Jahre befriste, belaste auch dies Kinder und Eltern, die sich nicht auf langfristige Beziehungen und Bindungen einstellen könnten. "Dabei wissen nicht nur Pädagogen, wie wichtig der Aufbau von verlässlichen Bindungen zwischen Kindern und ihren Bezugspersonen sind. Auch hier könne die Stadt noch Manches im Bereich junger Familien verbessern, um ihrem Anspruch, eine familienfreundliche Stadt zu sein, besser zu entsprechen", meint Hubert Schulte abschließend. +++