Update zur Vogelgrippe

Geflügelschau abgesagt- Stallpflicht für Freilandhaltungsbetriebe



21.11.2016 / KREIS HEF-ROF - Nach wie vor gibt es im Landkreis Hersfeld-Rotenburg keinen Fall der sogenannten „Vogelgrippe“. Ein Verdachtsfall aus dem nahen Landkreis Waldeck-Frankenberg ist inzwischen vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt worden. Deshalb werden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg weitere Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Eine für kommendes Wochenende in Alheim geplante Geflügelschau ist von den Veranstaltern nach Rücksprache mit den Veterinärmedizinern des Landkreises vorsichtshalber abgesagt worden. Für zwei größere Legehennen-Freilandhaltungsbetriebe im Landkreis ist eine Stallpflicht angeordnet worden, um das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu reduzieren.



Ab Montag gelten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in den Gemarkungen Bosserode und Obersuhl der Gemeinde Wildeck sowie Kleinensee und Widdershausen der Stadt Heringen (Werra) Einschränkungen für alle Geflügelhaltungen. In diesen Gebieten muss Geflügel bis auf weiteres in den Ställen bleiben. Dies ergibt sich aus einer Verfügung des Landrats, die auf der Homepage des Kreises unter www.hef-rof.de eingesehen werden kann. Die Einhaltung dieser Aufstallungspflicht wird ab Montag vom Fachdienst Veterinärwesen vor Ort überprüft.

Das Aufstallungsgebot betrifft nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 80 Geflügelhaltungen (Klein- und Kleinstbestände) mit geschätzt 1.100 Tieren. Es befindet sich keine größere landwirtschaftliche oder gewerbliche Geflügelhaltung im Risikogebiet. Hintergrund ist die räumliche Nähe zum Naturschutzgebiet Rhäden. Vor allem Wasserflächen sind vom Land Hessen kürzlich zu Risikozonen erklärt worden, da es sich bei den meisten bisher in Deutschland infizierten Tieren um Wasservögel handelte. +++

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