Standesbeamte beraten

Identität von Flüchtlingen schwierig festzustellen - Herausforderung für Behörden

Karl Krömer, Vorsitzender des Fachausschusses des BDS
Fotos: Toni Spangenberg

19.11.2016 / BAD SALZSCHLIRF - Im Mittelpunkt der Fachtagung der Standesbeamten steht die Frage, wie die Beamten mit Flüchtlingen und Migranten auf den Standesämtern umgehen sollen. "Es geht darum, zu klären, was wir in Bezug auf Identitätsfeststellung und -betrug tun können und was die Politik tun muss", erklärt Jürgen Rast, Präsident des Bundesverband Deutscher Standesbeamter (BDS) am Freitag in Bad Salzschlirf. Dort treffen sich die Standesbeamten schon traditionell zu ihrer Tagung.



Problematisch sei, dass Flüchtlinge ihre Identität oftmals nicht nachweisen könnten. Was soll der Standesbeamte dann eintragen? Hier sei die Politik gefragt. "Es kommt immer wieder vor, dass beispielsweise ein Syrer angibt, keine Unterlagen aus seiner Heimat bekommen zu können. Dabei wissen wir, dass dies selbst in Aleppo möglich ist." Ob man einem Flüchtling in so einem Fall dennoch eine Beurkundung ausstellt, werde in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. "Hier streben wir eine deutschlandweit einheitliche Lösung an.

Schwierig werde es vor allem dann, wenn Flüchtlinge in Deutschland Kinder bekommen, sie aber keine gültigen Papiere haben. "Ist der Mann tatsächlich der Vater des Kindes und der Ehemann der Frau? Das hat Auswirkungen auf Erbrecht, Unterhalt und Staatsangehörigkeit des Kindes", gibt Gerhard Banger, Studienleiter des BDS, zu bedenken. "Lösen wir diese Probleme nicht sofort, werden sie nur in die Zukunft verlagert." Das fange beim Namen des Kindes an und höre bei der Staatsangehörigkeit auf. Selbst einen Handyvertrag könnten diese Menschen nur sehr schwer abschließen, ohne ihre Identität zweifelsfrei nachweisen zu können.

Im Grunde genommen gebe es notwendige gesetzliche Rahmenbedingungen schon jetzt. Doch seien die Behörden im vergangenen Jahr von der schieren Anzahl an Geflüchteten überrascht worden. "Der Grundgedanke war ja mal, dass die Menschen an den EU-Außengrenzen kontrolliert und registriert werden. Nun gilt es eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden."

Ein weiterer Punkt, dem sich Standesbeamten konfrontiert sehen, ist die Eheschließung mit Minderjährigen. "Hier ist das Recht eindeutig", erklärt Rast. "Ehen mit Minderjährigen können in Deutschland nicht geschlossen werden. Sind diese aber rechtskräftig im Ausland geschlossen worden, müssen wir das anerkennen." Artikel 6 des Grundgesetzes sei hier maßgeblich und regelt den Schutz von Ehe und Familie. "Was die Moral angeht, kann man natürlich darüber streiten."

Sollten den Standesbeamten keine Unterlagen über die Identität des Flüchtlings vorgelegt werden können, gebe es die Möglichkeit der einschränkenden Beurkundung, erklärt Karl Krömer, Vorsitzender des Fachausschusses des BDS. "Viele preisen das als Königsweg. Ich halte aber nicht viel davon, denn häufig reicht diese Urkunde eben nicht aus." Krömer plädiert deshalb dafür, die Beurkundung herauszuzögern. "Die Erfahrung zeigt uns, dass Flüchtlinge, die zunächst vorgeben, keine gültigen Dokumente zu haben, beim zweiten Besuch auf dem Standesamt doch welche aus dem Hut zaubern." (Toni Spangenberg) +++

X