Standesbeamte beraten
Identität von Flüchtlingen schwierig festzustellen - Herausforderung für Behörden
Fotos: Toni Spangenberg
19.11.2016 / BAD SALZSCHLIRF -
Im Mittelpunkt der Fachtagung der Standesbeamten steht die Frage, wie die Beamten mit Flüchtlingen und Migranten auf den Standesämtern umgehen sollen. "Es geht darum, zu klären, was wir in Bezug auf Identitätsfeststellung und -betrug tun können und was die Politik tun muss", erklärt Jürgen Rast, Präsident des Bundesverband Deutscher Standesbeamter (BDS) am Freitag in Bad Salzschlirf. Dort treffen sich die Standesbeamten schon traditionell zu ihrer Tagung.
Problematisch sei, dass Flüchtlinge ihre Identität oftmals nicht nachweisen könnten. Was soll der Standesbeamte dann eintragen? Hier sei die Politik gefragt. "Es kommt immer wieder vor, dass beispielsweise ein Syrer angibt, keine Unterlagen aus seiner Heimat bekommen zu können. Dabei wissen wir, dass dies selbst in Aleppo möglich ist." Ob man einem Flüchtling in so einem Fall dennoch eine Beurkundung ausstellt, werde in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. "Hier streben wir eine deutschlandweit einheitliche Lösung an.
Sollten den Standesbeamten keine Unterlagen über die Identität des Flüchtlings vorgelegt werden können, gebe es die Möglichkeit der einschränkenden Beurkundung, erklärt Karl Krömer, Vorsitzender des Fachausschusses des BDS. "Viele preisen das als Königsweg. Ich halte aber nicht viel davon, denn häufig reicht diese Urkunde eben nicht aus." Krömer plädiert deshalb dafür, die Beurkundung herauszuzögern. "Die Erfahrung zeigt uns, dass Flüchtlinge, die zunächst vorgeben, keine gültigen Dokumente zu haben, beim zweiten Besuch auf dem Standesamt doch welche aus dem Hut zaubern." (Toni Spangenberg) +++