Bedrohte Vogelwelt in Hessen
Umweltministerium legt neue Rote Liste vor - Bestandssituation weiterhin kritisch
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29.10.2016 / REGION -
"Mit der neuen Roten Liste der Vögel ist eine umfassende Bestandsaufnahme über den Zustand der hessischen Vogelwelt erfolgt. Das ist wichtige Grundlage, um darauf aufbauend Maßnahmen zu ihrem Schutz ergreifen zu können", sagte Umweltstaatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser anlässlich der Veröffentlichung der neuen Roten Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten Hessens, die vom Umweltministerium herausgegeben wird.
Die Rote Liste gibt einen Überblick über die aktuellen Zahlen: In Hessen sind darin 217 Brutvogelarten verzeichnet. 12,6 Prozent der regelmäßigen oder ehemals regelmäßigen Brutvogelarten Hessens sind ausgestorben. 18,9 Prozent sind vom Aussterben bedroht. Nur 38,9 Prozent der Arten gelten als ungefährdet. Alle bedrohten Vogelarten und genaue Zahlen dazu gibt es auf der Homepage des Umweltministeriums Hessen.
Trotz spektakulärer Erfolge bleibt Bestandssituation kritisch
Beim Schutz von Groß- und Greifvogelarten, die häufig auch als "Flaggschiffarten" des Naturschutzes gelten, konnten in den vergangenen 25 Jahren bei einigen Arten spektakuläre Erfolge gefeiert werden, wie beispielsweise bei der Entwicklung des Weißstorches, der Wanderfalken und der Uhus. Diese zwischenzeitlich ausgestorbenen Arten konnten nun sogar aus der aktuellen Roten Liste entlassen werden. Der konsequente Schutz der Brutplätze und das Abstellen der direkten Verfolgung durch den Menschen haben bei diesen Arten die positiven Entwicklungen ermöglicht.
Zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen ist erforderlich
Die hessische Landesregierung begegnet dem Rückgang von Arten im Rahmen der Biodiversitätsstrategie beispielsweise mit Artenhilfsprojekten, Agrarumweltmaßnahmen und umfassenden Managementplänen in Schutzgebieten. "Diese müssen zeitnah umgesetzt werden, damit sich der Zustand der hessischen Vogelwelt verbessert", so Dr. Tappeser. Zudem hat die Landesregierung Kooperationsverträge mit der Rohstoffindustrie abgeschlossen. Denn oftmals können zum Beispiel im Abbau befindliche Kies- und Sandgruben wichtige Ersatzlebensräume für gefährdete Arten bieten, die hinsichtlich ihrer Brutplätze auf Rohböden oder Steilwände angewiesen sind. Die Kooperation soll in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden.
"Wir sind im Naturschutz auf Kooperation und Entgegenkommen von Landnutzern angewiesen. Aber wie viel ärmer wären wir ohne imposante Vogelarten wie Schwarzstorch, Braunkehlchen oder gar den Gesang der Feldlerche", so Dr. Tappeser. Gerade gefährdete Vogelarten zeigten durch ihr Vorkommen an, dass die Natur auch als Lebensraum des Menschen zwar noch in Ordnung aber gefährdet sei. "Darum lassen Sie uns alle unseren Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und damit unserer Natur- und Erholungsräume leisten", so die Staatssekretärin abschließend. +++