Landgericht Frankfurt beschließt
Dr. AL-HAMI erwirkt Verfügung gegen Verlag PARZELLER
Fotos: ON-Archiv / Hendrik Urbin / privat
21.10.2016 / FULDA -
"Der erste Schritt ist gemacht. Ich habe mir mein Recht erkämpft und bin sehr zufrieden", sagt der Fuldaer Neurochirurg Dr. Samir Al-Hami (61) am Freitagmorgen zu OSTHESSEN|NEWS. Der anerkannte Wirbelsäulen-Spezialist und Chef der Fachklinik "Neuro-Spine-Center" hat gegen den Verlag Parzeller (Fuldaer Zeitung) eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das hat die 3. Zivilkammer beim Landgericht Frankfurt am Main unter Vorsitz von Richter Dr. Frowin Kurth per Beschluss vom 18.10.2016 mitgeteilt.
Demnach wird dem Verlag Parzeller untersagt, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten oder zu verbreiten, dass:
(1) "Wirbelsäulen-OPs in Osthessen 2014 Neuro-Spine-Center 1698 Eingriffe davon Versteifungen: 491"
(3) "Er kritisierte, an der Wirbelsäule werde zu oft operiert."
Die Kosten für das Eilverfahren beim Landgericht Frankfurt muss der Verlag Parzeller tragen. Der Streitwert ist auf 40.000 Euro festgesetzt.
Verlag kennt den Gerichtsbeschluss noch nicht
Dem Verlag Parzeller liegt der Beschluss des Gerichts offensichtlich noch gar nicht vor, obwohl er Dr. Al-Hami bereits am 19. Oktober vom Gericht zuging. Auf Anfrage unserer Redaktion bei der Geschäftsleitung des Parzeller Verlags nach einem Statement zu der gerichtlichen Niederlage erklärte der stellvertretende Chefredakteur Thomas Schafranek, noch keine Kenntnis vom Beschluss des Landgerichts zu haben. Sowohl Verleger Michael Schmitt als auch Geschäftsführer Rudolf Lechner und Chefredakteur Michael Tillmann waren telefonisch nicht erreichbar. Unsere Redaktion bemüht sich aber weiter um eine Stellungnahme des Verlags. Von besonderem Interesse ist natürlich auch, ob Parzeller in diesem Rechtsstreit jetzt Widerspruch gegen die Verfügung einlegen wird.
Nachtrag der Redaktion (15:51 Uhr): O|N hatte auch bei Al-Hamis Rechtsanwalt Dr. Severin Müller-Riemenschneider (Media Kanzlei) aus Frankfurt nach einem Statement gefragt. Er sagt zur gerichtlichen Entscheidung: "Die Meinungsfreiheit findet ihren Grenzen dort, wo durch selektive Informationsvermittlung ein unwahrer Eindruck beim Leser hervorgerufen werden soll. In dem Bericht war dies meines Erachtens der Fall, da Herr Dr. Al Hami irreführend als widersprüchlich dargestellt wurde und die Aussagen bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung unzutreffend waren. Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt hat zu Recht den Parzeller Verlag verurteilt, die streitgegenständlichen Äußerungen künftig zu unterlassen." (Carla Ihle-Becker / Christian P. Stadtfeld) +++